Bewerbung für den Master Sport & Bewegung
Bewerbung für das Hauptfach
Bewerbungsfrist
Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich. Um die rechtzeitige Durchsicht ihrer Unterlagen und somit eine fristgerechte Einschreibung zum Wintersemester zu garantieren, empfehlen wir eine Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15. Juli eines jeden Jahres.
Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal.
Teilzeitstudium
Ab dem WS 2020/21 besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudium im Master-Studiengang "Sport und Bewegung über die Lebensspanne" (M.A.). Nähere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Alle Zulassungsvoraussetzungen für unseren Studiengang finden Sie unter §3 unserer Zulassungsordnung für den Masterstudiengang. Eine Checkliste für die Unterlagen, die Sie (ergänzend zu den Unterlagen, die Sie für die Online-Bewerbung benötigen) Ihrer Bewerbung beilegen sollten, finden Sie hier.
- Sporteingangsprüfung (für alle Bewerber/innen, die kein Sportstudium vorweisen können)
Weitere Informationen zur Sporteingangsprüfung (Prüfungsbefreiung, Fristen, Kosten, Übungstage, ...) finden Sie hier.
- Sprachnachweise
Englisch
Als Nachweis "ausreichender Grundkenntnisse der englischen Sprache" fordern wir ein Zertifikat über B2-Niveau auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. In Heidelberg gibt es die Möglichkeit dieses Niveau durch die Absolvierung zweier Oberstufenkurse im Zentralen Sprachlabor (ZSL) zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist eine Immatrikulation an der Universität Heidelberg. B2-Niveau-Sprachkurse werden in der Regel aber auch an Volkshochschulen angeboten. Sollten Sie ein bilinguales Abitur absolviert haben, können Sie sich ein B2-Niveau von Ihrer Schule bestätigen lassen.
Equivalent zum B2-Niveau erkennen wir folgende Sprachnachweise an:- TOEFL (Test of English as a Foreign Language), internet-based: mindestens 90 Punkte
- IELTS (International English Language Test System) mit einem Ergebnis von 6,0 oder besser
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English)
Als Nachweis für „ausreichende Deutschkenntnisse“ fordern wir C1-Niveau auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie die erfolgreiche Absolvierung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Bitte beachten Sie:
Alle Nachweise, die eine Zulassungsvoraussetzung darstellen, müssen der Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist beigefügt werden. Spätere Nachreichungen können nicht berücksichtigt werden.