Prüfungen

Prüfungstermine
Prüfungsanmeldung
Nichtbestehen und Prüfungswiederholung
Abschlussprüfungen

Wer sein Studium erfolgreich gestalten will, kommt um die Teilnahme an Prüfungen nicht herum. Ein Großteil der Prüfungen findet studienbegleitend, also in den jeweils belegten Veranstaltungen oder an deren Ende statt. Um frühzeitig zu prüfen, ob die Studienfachwahl den eigenen Fähigkeiten entspricht, wird in den ersten Semestern das Ablegen einer Orientierungsprüfung gefordert. Etwa in der Mitte der Regelstudienzeit ist in den Lehramtsstudiengängen außerdem eine Zwischenprüfung zu absolvieren. Orientierungs- und Zwischenprüfungen werden ebenfalls studienbegleitend durchgeführt, werden also durch den erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Lehrveranstaltungen bzw. Studienmodule bestanden. Am Ende des Studiums steht eine umfassende Abschlussprüfung, in der sowohl besondere Kenntnisse in ausgewählten Bereichen, aber auch ein umfassendes Grundlagenwissen in der Sportwissenschaft nachgewiesen werden soll.

Studierende, die unter Prüfungsangst leiden, können Beratungsangebote der Universität wahrnehmen.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Prüfungen, die während des Studiums bzw. an dessen Ende zu absolvieren sind. Informationen zur Sporteingangsprüfung, die vor der Bewerbung um einen Studienplatz absolviert werden muss, finden Sie hier.

 

Formales

Die Voraussetzungen, Inhalte, Bedingungen der Durchführung sowie die Bewertungsgrundsätze der Prüfungen regeln die jeweiligen (Studien- und) Prüfungsordnungen der Studiengänge. Bitte lesen Sie immer erst zunächst dort nach, wenn Sie Fragen zum Thema Prüfungen haben.

Studierende werden immer auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung geprüft, die zum Zeitpunkt der Einschreibung in den Studiengang gültig ist. Tritt im Verlauf des Studiums eine neue, veränderte Studien- und Prüfungsordnung in Kraft, so ist sowohl ein Wechsel in die neue Ordnung als auch ein Verbleib in der alten Prüfungsordnung möglich. Was für Studierende in so einer Situation generell oder im Einzelfall sinnvoll ist, wird i.d.R. von den Fachstudienberatern mitgeteilt. Die Fachstudienberatung der Studiengänge berät in allen Fragen des Studiums, einschließlich der Prüfungen.

Studierende, die keine Zulassung für einen der Studiengänge am ISSW haben, können am ISSW keine Prüfungen ablegen. Sie können am ISSW jedoch an Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern Plätze frei sind. Für eine spätere Bewerbung auf einen Studienplatz im Fach Sport / Sportwissenschaft ist die vorherige Teilnahme an Lehrveranstaltungen am ISSW irrelevant.

 

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss am ISSW berät alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungen und trifft Entscheidungen im Hinblick auf die Zulassung zu Prüfungen. Alle Anträge, z.B. auf erneute Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, sind an den Prüfungssausschuss zu richten und zu begründen.

 

Studienbegleitende Prüfungen

Während des Studiums sind Prüfungsleistungen in schriftlicher Form (Klausuren, Hausarbeiten, u.a.), in mündlicher Form (Präsentationen, Vorträge, Kolloquien, u.a.) oder in anderer, von der/dem Veranstaltungsleiter/in festgelegten Form zu erbringen. Im Bereich "Theorie und Praxis des Sports" werden zusätzlich sportpraktische Prüfungen durchgeführt, die sowohl die Demonstrationsfähigkeit als auch die Leistungsfähigkeit umfassen. Eine Übersicht zu den Prüfungsanforderungen im Bachelor-Studiengang finden Sie hier (PDF). Die Form und Inhalte aller Prüfungen bzw. deren Bestandteile werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Die Termine für die Prüfungen im Bereich "Theorie und Praxis des Sports" werden zu Vorlesungsbeginn in den jeweiligen Veranstaltungenm bekannt gegeben. Prüfungszeitraum ist in jedem Semester i.d.R. die letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit sowie die darauf folgende erste Woche der vorlesungsfreien Zeit. Ein Großteil der Prüfungen findet im Rahmen des üblichen Veranstaltungstermins statt. Sondertermine werden frühzeitig mitgeteilt. Wenn sich Prüfungstermine überschneiden sollten, sprechen Sie die zuständigen Lehrkräfte an. Wir werden dann gemeinsam nach Lösungen suchen.

Sollten Prüfungen aufgrund individueller Bedürfnisse oder Beeinträchtigungen für Sie mit besonderen Herausforderungen verbunden sein, informieren Sie bitte die jeweils zuständige Lehrperson frühzeitig vor der Prüfung. Es wird dann gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie das Erbringen von Prüfungsleistungen gestaltet werden kann. Für Fragen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen steht Ihnen auch die Zentrale Studienberatung der Universität Heidelberg zur Verfügung (E-Mail: inklusiv.studieren@uni-heidelberg.de).

Die Noten der Prüfungen werden i.d.R. zeitnah vom Prüfungssekretariat am ISSW im elektronischen Prüfungssystem verbucht. Den aktuellen Stand können Studierende über das LSF einsehen. Bei Fragen zur Verbuchung Ihrer Leistungen (fehlende Verbuchungen, falsche Eintragungen etc.) wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Dozenten/innen oder die Fachstudienberatung. Bitte beachten Sie, dass Beanstandungen möglichst zeitnah, spätestens aber ein Jahr nach Ablegen der jeweiligen Prüfungsleistung, vorgebracht werden müssen, da Prüfungsunterlagen danach ggf. nicht mehr verfügbar sind. Bei fehlerhaften Verbuchungen kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Prüfungssekretariat am ISSW. Studierende in Studiengängen, in denen Leistungen nicht elektronisch verbucht werden, erhalten einen Schein (Abholung im Verwaltungssekretariat).

 

Prüfungsanmeldung

In allen Lehrveranstaltungen, in den Prüfungen abgelegt werden, erfolgt die Anmeldung zur Prüfung in der Veranstaltung. Über Art und Weise der Anmeldung informiert der Veranstaltungsleiter. Im Bereich "Theorie und Praxis des Sports" wird ein formales Anmeldeverfahren durchgeführt. Hierzu ist spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin eine schriftliche Anmeldung abzugeben. Das Anmeldeformular können Sie hier (PDF) herunterladen. Auch in der Formularbox  vor der ISSW-Bibliothek finden Sie Formulare. Bitte beachten Sie: Ohne Prüfungsanmeldung besteht kein Anspruch darauf, geprüft zu werden.

Das formulargebundene Anmeldeverfahren soll in naher Zukunft durch eine Online-Prüfungsanmeldung ersetzt werden.

 

Orientierungsprüfung

In der Orientierungsprüfung weisen Studierende nach, dass sie sich grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet haben und somit für das Studium der Faches Sport/Sportwissenschaft grundsätzlich geeignet sind. Die Orientierungsprüfung wird nur in den (auslaufenden) Lehramtsstudiengängen (StEx) und im Bachelor-Studiengang mit Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation (75%) studienbegleitend durchgeführt und ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters abzulegen (einschließlich etwaiger Wiederholungen spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters). Ein späteres Ablegen der Orientierungsprüfung führt zum Verlust des Prüfungsanpruchs und der Zulassung für das Fach Sport, es sei denn, der Studierende hat eine Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. In allen anderen Studiengängen findet keine Orientierungsprüfung mehr statt.

Informationsblatt zur Orientierungs- und Zwischenprüfung im Lehramt (GymPO I 2009, Care)

 

Zwischenprüfung

In den Lehramtsstudiengängen (StEx) haben Studierende des Hauptfachs in der Zwischenprüfung nachzuweisen, dass sie die inhaltlichen und methodischen Grundlagen im Fach Sport/Sportwissenschaft erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und ist gemäß § 19 der "Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Lehramt an Gymnasien – Allgemeiner Teil" bis zum Ende des 4. Fachsemesters zu erbringen. Wird die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das Fach Sport, es sei denn, der Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden.

Informationsblatt zur Orientierungs- und Zwischenprüfung im Lehramt (GymPO I 2009, Care)

In den Bachelor- und Master-Studiengängen am ISSW gibt es keine Zwischenprüfung.

 

Nichtbestehen und Prüfungswiederholung

Studienbegleitende Prüfungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden (2. Prüfungsversuch). Beide Prüfungsversuche werden im Notenspiegel ("transcript of records") dokumentiert. Wird der zweite Prüfungsversuch nicht erfolgreich gestaltet, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das Fach Sport. Sofern die Studien- und Prüfungsordnungen dies vorsehen, ist es möglich, einen erneuten (dritten) Prüfungsversuch durchzuführen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag des Studierenden.

Eine Wiederholung der Prüfung wird beim nächst möglichen, vom Prüfer festgesetzten Termin durchgeführt; dieser liegt i.d.R. im folgenden Semester. So wird den Studierenden eine angemessene Vorbereitungszeit ermöglicht. Ein Nachprüfungstermin im laufenden Semester wird i.d.R. nicht angeboten. Findet dieser in Ausnahmefällen statt, dann wird dieser nur für Prüflinge angeboten, die zum Termin der ersten Prüfung angemeldet waren, diese jedoch nicht antreten konnten oder abbrechen mussten. Eine Anmeldung nur für einen etwaigen Nachprüfungstermin ist nicht möglich.

Prüfungen, die aufgrund von Erkrankung oder Verletzung abgebrochen werden müssen, können am nächst möglichen, vom Prüfer festgesetzten Termin fortgesetzt bzw. vollständig wiederholt werden. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Unmöglichkeit der Prüfungsfortsetzung bestätigt, ist hierfür zwingend erforderlich. Bereits bestandene Prüfungsteile können nicht wiederholt werden.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung der eigenen Prüfung zu einem selbst gewählten Termin. Bei Problemen mit festgesetzten Prüfungsterminen (z.B. bei Überschneidung mit Prüfungen in anderen Fächern) nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Lehrkräften auf.

Die Wiederholung von bereits bestandenen studienbegleitenden Prüfungen (zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.

 

Abschlussprüfungen

Details zu Bestandteilen, Ablauf und Bewertung der Abschlussprüfungen sind den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entnehmen. In vielen Studiengängen findet eine mündliche Abschlussprüfung statt, in der Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Sportwissenschaft (sog. "Schwerpunktthemen"), aber auch ein umfassendes Grundlagenwissen nachgewiesen werden soll. Im Bachelor- und Master-Studiengang ist eine schriftliche Abschlussarbeit Bestandteil der Abschlussprüfung; Studierende des Bachelor 50% fertigen ihre Bachelorarbeit im 1. Hauptfach an. In den Lehramtsstudiengängen (M.Ed., StEx) besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Abschlussarbeit im Fach Sport anzufertigen.

Zur Vorbereitung der mündlichen und schriftlichen Teile der Abschlussprüfung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den gewünschten Prüfern am ISSW erforderlich. Die Lehrkräfte, die berechtigt sind, am ISSW Abschlussprüfungen abzunehmen, finden Sie hier (Prüfungsberechtigte). Unter Umständen können auch andere Lehrkräfte am ISSW Bachelor- oder Masterarbeiten betreuen; hierzu ist eine Delegation und eine Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich. Die Teilnahme an einem Examenskolloquium zur Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung wird dringend empfohlen, ist teilweise Bestandteil der zu erbringenden Studienleistungen (im B.Sc. 75% und M.Ed.).

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt für Bachelor- und Master-Studierende am ISSW (für Studierende des B.Sc. Sportwissenschaft 50% nur, wenn Sportwissenschaft 1. Hauptfach ist), für Lehramtsstudierende (M.Ed., StEx) beim Prüfungsamt der HSE.

Prüfungsanmeldung B.Sc. Sportwissenschaft 50%
Prüfungsanmeldung B.Sc. Sportwissenschaft 75%
Prüfungsanmeldung B.Sc. Sportwissenschaft mit Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation 75%
Prüfungsanmeldung M.A. Sport und Bewegung über die Lebensspanne
Prüfungsanmeldung M.Sc. Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter
Prüfungsanmeldung Lehramt (Staatsexamen)
Prüfungsanmeldung Master of Education

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 07.02.2023
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