Auswahlverfahren

Im Rahmen der Zulassung zum Sportstudium in Heidelberg findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt. Rechtliche Grundlage des Verfahrens ist die Satzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Sport/Sportwissenschaft (PDF).

Das Auswahlverfahren wird für alle grundständigen Bachelor-Studiengänge (Bachelor 50%, Bachelor 75%) angewendet. Für die Master-Studiengänge gibt es gesonderte Auswahlverfahren, die in eigenen Zulassungsordnungen geregelt sind; nähere Informationen finden Sie hier (M.Sc.) und hier (M.Ed.)

Im Auswahlverfahren prüfen die Zulassungsstelle der Universität und die Auswahlkommission des ISSW die von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichten Unterlagen über die schulischen Leistungen (Bereich 1) und Vorerfahrungen (Bereich 2), die sich auf besondere sportliche Leistungen beziehen:

  • Bei den schulischen Leistungen (Bereich 1) wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.
  • Bei den Vorerfahrungen (Bereich 2) werden sowohl gültige Ausbildungslizenzen des deutschen Sports (DOSB-Übungsleiter-/Trainer-C; Schieds-/Kampfrichterlizenzen) als auch sportliche Erfolge des Bewerbers/der Bewerberin auf hohem Niveau (z. B. vordere Platzierungen bei Landesmeisterschaften, Ligazugehörigkeit in oberen Spielklassen, Kaderzugehörigkeit), die nicht länger als drei Jahre zurückliegen dürfen, bewertet. Darüber hinaus werden auch andere sportbezogene Aktivitäten in die Bewertung einbezogen (siehe dazu § 7 der Auswahlsatzung). Keine Rolle spielen Betreuungs-/Trainertätigkeiten in Sportvereinen ohne gültige Lizenzen; sehen Sie bitte von der Vorlage von Empfehlungsschreiben etc. ab. Beachten Sie bitte auch die FAQs (unten). Für das Auswahlverfahren wird unter den sonstigen Leistungen auch berücksichtigt, wenn ein/e Bewerber/in Sport als Neigungsfach/Prüfungsfach in der gymnasialen Oberstufe gewählt hat.

Im Rahmen der Prüfung werden für beide Bereiche Punkte vergeben. Maximal erreichbar sind 15 Punkte in jedem Bereich, insgesamt also 30 Punkte. Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl wird der erreichte Wert im Bereich 1 zu 60% und im Bereich 2 zu 40% gewichtet. Für die Zulassung zum Sportstudium waren in den letzten Jahren mindestens etwa 16 Punkte (Bachelor 50%) und ca. 15 Punkte (Bachelor 75%) erforderlich. Meist reicht eine hohe Punktzahl in nur einem Bewertungsbereich nicht aus, um einen Studienplatz zu erhalten; es werden immer Punkte aus beiden Bereichen benötigt.

Den Abschluss des Auswahlverfahrens bildet eine Rangliste aller Bewerbungen für die jeweiligen Studiengänge mit den ermittelten Punktwerten, anhand derer die Universität die Zulassungsbescheide verschickt. Die erreichten Rangplätze werden den Bewerberinnen und Bewerbern auf der Bewerbungsplattform mitgeteilt. Weitere Auskünfte zum Vergabe der Studienplätze beantwortet die Zulassungsstelle. Richten Sie Ihre Anfragen bitte dorthin, nicht an das ISSW.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für einen Studienplatz im Fach Sport/Sportwissenschaft in Heidelberg nur möglich ist, wenn Sie die Sporteingangsprüfung an einer Universität in Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren erfolgreich bestanden haben. Weitere Hinweise zur Sporteingangsprüfung finden Sie hier.

Häufig Fragen zum Auswahlverfahren

Meine Trainerlizenz habe ich gerade erworben. Der Lizenzausweis des Fachverbandes liegt mir aber noch nicht vor. Wie weise ich den Lizenzerwerb nach?
Lassen Sie sich vom Fachverband ein Schreiben ausstellen, in dem die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungslehrgang und das Bestehen der Abschlussprüfung bestätigt wird. Dieses kann anstelle des Lizenzdokuments anerkannt werden.

Die Abschlussprüfung meiner Übungsleiterlizenz findet erst Anfang August, also nach dem Bewerbungsschluss (15. bzw. 31.7.) statt. Wird die Lizenz dennoch anerkannt?
Nein, es können nur abgeschlossene Lizenzausbildungen mit der vollen Punktzahl anerkannt werden. Legen Sie Ihrer Bewerbung aber Nachweise über die bereits im Rahmen der Lizenzausbildung absolvierten Lehrgangsteile (Grundlehrgang, Aufbaulehrgang) bei. Diese können u.U. Berücksichtigung finden.

Ich habe beim Deutschen Turnfest 2013 als Volunteer geholfen. Bekomme ich dafür auch Punkte im Auswahlverfahren?
Im Auswahlverfahren findet auch die Tätigkeit als Volunteer im Rahmen des Internationalen Deutschen Turnfestes 2013 in der Metropolregion Rhein-Neckar Berücksichtigung. Reichen Sie die Bescheinigung über Ihre Tätigkeit zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein.

Ich war im Alter von 12 Jahren badischer Meister im Bodenturnen. Danach habe ich mich verletzt, musste pausieren und konnte später dieses Niveau nicht mehr erreichen. Wird die damalige Meisterschaft als besonderer sportlicher Erfolg dennoch gewertet?
Leider nein. Es werden nur sportliche Leistungen in den letzten drei Jahren vor Bewerbungstermin bei der Bewertung berücksichtigt. 

Ich spiele in der Handball-Bundesliga und bin auch sonst sehr sportlich. Muss ich dann überhaupt am Auswahlverfahren und der Sporteingangsprüfung teilnehmen?
Selbstverständlich. Die Bundesligazugehörigkeit wird als besondere sportliche Leistung entsprechend gewertet. Aber Sie benötigen auch Punkte aus schulischen Leistungen, um einen Studienplatz zu erhalten. Die Sporteingangsprüfung müssen alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz im Fach Sport/Sportwissenschaft erfolgreich absolvieren; Näheres zur Sporteingangsprüfung finden Sie hier.

Ich studiere bereits Sportwissenschaft an einer anderen Universität und will nach Heidelberg wechseln. Muss ich dann auch alle Nachweise für das Auswahlverfahren vorlegen?
Wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium bereits sportpraktische Leistungen erbracht haben, die eine erfolgreiche Studiengestaltung in Heidelberg erwarten lassen, kann für Sie das Auswahlverfahren entfallen, da Sie sich als Studienortwechsler im höheren Fachsemester bewerben können. Zur Prüfung und Anerkennung Ihrer auswärtigen Leistungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor (!) der Bewerbungsfrist an die zuständigen Fachstudienberater am ISSW. Liegen bei Ihnen noch keine Leistungen im Fach Sportwissenschaft vor, so müssen Sie das Auswahlverfahren durchlaufen.

Ich will mich in Heidelberg für das Master-Studium bewerben. Was findet hier für ein Auswahlverfahren statt?
Für die Master-Studiengänge gibt es gesonderte Auswahlverfahren, die in eigenen Zulassungsordnungen geregelt sind; nähere Informationen finden Sie hier (M.Sc.) und hier (M.Ed.). Die (ggf. vorläufige) Studienabschlussnote des Bachelor-Studiums sowie weitere Qualifikationen sind hier relevant. Bewerberinnen und Bewerber für den M.Sc., die kein sportwissenschaftliches Bachelorstudium absolviert haben, müssen außerdem ihre Sportaffinität nachweisen. Dies erfolgt i.d.R. durch das erfolgreiche Bestehen der Sporteingangsprüfung. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das Erweiterungsfach Sport im Master of Education.

Ich habe weder eine Trainerlizenz noch besondere eigene sportliche Erfolge vorzuweisen, trainiere aber seit vielen Jahren erfolgreich Jugendmannschaften in einem Verein. Soll ich mir dies vom Verein bestätigen lassen und mit den Bewerbungsunterlagen einreichen?
Nein. Bitte sehen Sie von der Vorlage solcher Bestätigungs- oder Empfehlungsschreiben ab. Trainer- oder Betreuungstätigkeiten ohne eine gültige Ausbildungslizenz werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Dies bedeutet nicht, dass Ihre Arbeit im Verein von uns nicht Wert geschätzt wird; sie kann nur im Auswahlverfahren nicht bewertet werden.

Nach meiner Ausbildung als Physiotherapeutin möchte ich jetzt das Bachelor-Studium Sportwissenschaft anfangen. Wird meine Ausbildung auch im Auswahlverfahren berücksichtigt?
Ja. Bei Bewerbungen werden passende berufliche Ausbildungen in einschlägigen Einrichtungen (Sporttherapie, Rehazentrum etc.) berücksichtigt. Auch sportbezogene Praktika (mindestens vier Wochen, Vollzeit) werden bei den "Vorerfahrungen" im Auswahlverfahren anerkannt.

In der Schule habe ich Sport als Neigungsfach belegt. Zählt das auch beim Auswahlverfahren?
Im Auswahlverfahren wird im Bereich der sonstigen Leistungen die Wahl des Faches Sport als Neigungsfach/Prüfungsfach berücksichtigt.

Ich mache gerade ein Praktikum in einem Sportverein. Wird das im Auswahlverfahren anerkannt?
Ja, aber nur wenn der Umfang mindestens einem vierwöchigen Vollzeit-Praktikum entspricht. Auch Tätigkeiten in Sportvereinen und Sportverbänden im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Lassen Sie sich diese Tätigkeiten vom Verein/Verband schriftlich bestätigen (z.B. durch ein Zeugnis) und reichen Sie dies beim Bewerbungsverfahren mit ein. Auch eine Tätigkeit als Volunteer im Rahmen des Internationalen Deutschen Turnfestes 2013 in der Metropolregion Rhein-Neckar findet im Auswahlverfahren Berücksichtigung.

Im letzten Urlaub habe ich einen Tauch- und einen Windsurfschein gemacht. Zählt dies als Lizenz?
Nein. Diese im Urlaub erworbenen "Lizenzen", die Sie meist nach nur wenigen Tagen von örtlichen Tauch- oder Surfschulen erhalten, sind mit den offiziellen Lizenzlehrgängen nicht zu vergleichen.

Ich habe beim Tiroler Skilehrerverband in Österreich eine Lizenzausbildung absolviert. Wird diese im Auswahlverfahren anerkannt?
In der Regel finden ausländische Lizenzausbildungen dann eine Anerkennung, wenn sie gleiche Ausbildungsumfänge und -inhalte wie Lizenzen des deutschen Sportsystems haben. Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der ausländischen Lizenz beim zuständigen deutschen Fachverband bestätigen und fügen Sie diese Bestätigung Ihrer Bewerbung bei.

Bei der Heidelberger Ballschule habe eine Übungsleiterausbildung belegt und auch schon Kurse geleitet. Wird dies im Auswahlverfahren berücksichtigt?
Die Übungsleiterausbildung bei der Ballschule fand bislang in einem zeitlich deutlich geringeren Umfang statt als Übungsleiterausbildungen in einem Fachverband. Daher können diese Ausbildungen - genau wie die Leitung von Ballschulkursen - im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Seit 2012 wird das Ausbildungssystem der Ballschule Heidelberg ausgebaut und umfangreicher gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss dieser neuen Übungsleiterausbildung wird berücksichtigt, zählt allerdings auch dann weniger als die C-Lizenz eines Fachverbandes.

Ich habe als Gasthörer bereits Veranstaltungen am ISSW belegt. Habe ich damit einen Vorteil beim Auswahlverfahren?
Nein. Die Teilnahme an Veranstaltungen am ISSW findet keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren, bringt Ihnen also keinen Vorteil. Wenn Sie bereits aus einem anderen Studiengang oder Studienort Leistungen angerechnet haben möchten, dann wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 02.03.2023
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