Sporteingangsprüfung
Allgemeine Hinweise zur Sporteingangsprüfung 2023
Haupttermin: 26.05.2023, 8.30 Uhr, Sporthalle INF 700
Nachtermin: 04.07.2023, 8.30 Uhr, Foyer INF 700
Ansprechpartner für die Sporteingangsprüfung:
Dr. Ina Knobloch: sporteingangspruefung@issw.uni-heidelberg.de
Sekretariat: Karin Baum, Telefon: 06221/54-8622
Die Anmeldung für die Teilnahme an der Sporteingangsprüfung ist ausschließlich online ab dem 15.03.2023 über unser Online-Anmeldeverfahren möglich. Die Anmeldung für die Teilnahme an der Prüfung muss bis zum 15.05.2023 erfolgen.
Wenn Sie eine externe Prüfung (Sporteingangsprüfung an einer Hochschule außerhalb Baden-Württembergs) anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich bis zum 01.07.2023 im Online-Anmeldeverfahren registrieren und den Prüfungsnachweis hochladen.
Am Institut für Sport und Sportwissenschaft werden einmal jährlich – jeweils zum Wintersemester – etwa 100 neue Studierende aufgenommen. Zurzeit gibt es ca. 550 Sportstudierende am ISSW.
Um in Heidelberg das Fach Sport / Sportwissenschaft studieren zu können, müssen Sie die bestandene Sporteingangsprüfung nachweisen. Dies gilt - ohne Ausnahme - für alle Studiengänge (Bachelor 75%, 50%, 25%; Bachelor Care; B.Sc./M.Sc. Wirtschaftspädagogik; M.Ed. Sport Erweiterungsfach).
Bestimmungen für die Sporteingangsprüfung (z.B. Prüfungsbefreiung, Fristen, etc.) können im Prüfungsmerkblatt nachgelesen werden. Die Leistungsanforderungen der Sporteingangsprüfung finden Sie auch in der Satzung der Universität Heidelberg für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport.
Die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung erfolgt vom 15. März bis zum 15. Mai über unsere Onlineanmeldung. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Nachweis der bestandenen Sporteingangsprüfung ist keineswegs ein Studienplatz im Fach Sport/Sportwissenschaft garantiert! Für die Vergabe von Studienplätzen findet für die meisten Studiengänge am ISSW ein Auswahlverfahren statt. Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Anmeldung Minderjähriger
Alle Teilnehmer der Sporteingangsprüfung, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch minderjährig sind, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Bitte laden Sie die unterschriebene und eingescannte Einverständniserklärung ebenfalls in der Online-Anmeldung hoch.
Übungstage
Die Sport-Fachschaft bietet drei Übungstage vor dem Haupttermin und einen weiteren Übungstag vor dem Nachtermin an. Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie unter folgendem link: Übungstage 2023 (fvsporthd.de)
Häufige Fragen zur Bewerbung und zur Sporteingangsprüfung
Sportstudium in Heidelberg
Wann kann ich mit dem Sportstudium beginnen?
Der Beginn des Sportstudiums in Heidelberg ist nur zum Wintersemester möglich.
Was benötige ich für ein Sportstudium in Heidelberg?
Erforderlich sind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und das Bestehen einer praktischen Sporteingangsprüfung. Im späteren Auswahlverfahren sind darüber hinaus noch außerschulische studienbezogene Leistungen relevant, wie z.B. sportliche Leistungen auf hohem Niveau (Kaderzugehörigkeit u.ä.) oder die Vorlage von Trainer- oder Übungsleiterlizenzen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Ich studiere bereits in Heidelberg und will Sport als drittes Fach (Erweiterungsfach im M.Ed.) studieren. Muss ich dann auch die Sporteingangsprüfung ablegen?
Ja. Der Nachweis einer bestandenen Sporteingangsprüfung ist erforderlich, wenn Sie sich für das Erweiterungsfach bewerben. Melden Sie sich im Portal der Sporteingangsprüfung unbedingt für die Prüfungsvariante "Bachelor" an, die für das Erweiterungsfachstudium benötigt wird.
Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen
Von welchen anderen Hochschulen werden Sporteingangprüfungen anerkannt?
Eine Anerkennung ist möglich, wenn die geforderten Leistungen in der anzuerkennenden Eingangsprüfung der Prüfung in Heidelberg entsprechen. Dies trifft zu für alle an einer Universität in Baden-Württemberg abgelegten Sporteingangsprüfungen. Die Bescheinigungen über die bestandene Sporteingangsprüfung an einer baden-württembergischen Universität kann direkt der Studienplatzbewerbung beigelegt werden.
Haben Sie eine Sporteingangsprüfung an einer Hochschule außerhalb von Baden-Württemberg erfolgreich abgelegt, können Sie diese auf Anerkennung prüfen lassen. Zu diesem Zweck müssen Sie sich bis zum 01.07.2023 online angemeldet und den Nachweis über die bestandene Prüfung hochgeladen haben. Die Anerkennung kostet 20 Euro und wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an sporteingangspruefung@issw.uni-heidelberg.de.
Eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung des ISSW legen Sie dann Ihrer Studienplatz-Bewerbung bei.
Können Teile von Sporteingangsprüfungen anderer Standorte in Heidelberg anerkannt werden?
Nein. Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten werden entweder komplett oder gar nicht anerkannt (siehe vorangehende Frage).
Was muss ich machen, wenn ich an einer baden-württembergischen Universität die Eingangsprüfung bestanden habe?
Eine Kopie der Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung, die nicht älter als drei Jahre sein darf, muss der Studienplatz-Bewerbung beigelegt werden. Eine Anerkennung durch das ISSW Heidelberg ist nicht notwendig.
Brauchen Leistungssportler auch die Sporteingangsprüfung?
Ja, jeder Bewerber benötigt den Nachweis einer bestandenen Sporteingangsprüfung.
Ich habe die Sporteingangsprüfung an einer Hochschule außerhalb von Baden-Württemberg absolviert. Was muss ich bei meiner Bewerbung einreichen?
Ihrer Studienplatz-Bewerbung legen Sie eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung des ISSW bei, nicht die Bescheinigung Ihrer Sporteingangsprüfung. Ohne Anerkennungsbescheinigung erfolgt keine Zulassung. Zur Anerkennung: s.o.
Anerkennung sportpraktischer Abiturleistungen
Wird die Sporteingangsprüfung erlassen, wenn ich Sport als Leistungsfach in der Schule hatte?
Nein, auch dann muss eine Sporteingangsprüfung abgelegt werden. Versäumen Sie daher nicht die Meldefrist (15. Mai)! Die in der der praktischen Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden anerkannt, wenn mindestens 8 Punkte erreicht wurden und die Prüfung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Dazu ist eine Bescheinigung von der Schule über die Disziplin und die Punktzahl notwendig. Die fehlenden Prüfungsteile werden dann im Rahmen der Prüfung in Heidelberg nachgeholt.
Hat die Änderung der Abiturprüfung im Fach Sport in Baden-Württemberg im Jahr 2023 Auswirkungen auf die Anerkennung der Leistungen für die Sporteingangsprüfung?
Ja, alle Schüler/innen, die im Jahr 2023 ihre sportpraktische Abiturprüfung ablegen, müssen das neue Formular verwenden und von der Schule ausfüllen lassen. Aufgrund der geänderten Abiturprüfungen, werden ausschließlich die in der Prüfung absolvierten Disziplinen anerkannt. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn mindestens 8 Punkte erzielt wurden.
Beispiel: Die Abiturprüfung erfolgt im 100m Lauf, Hochsprung und Speerwurf sowie Bodenturnen und Handball. Für die Sporteingangsprüfung werden anerkannt: 100m Lauf, Hochsprung und leichtathletischer Wurf sowie Bodenturnen und Handball. Alle anderen Disziplinen müssen absolviert werden. Die Möglichkeit der Streichdisziplin bleibt bestehen.
Anmeldung und Gebühren
Wo und wann melde ich mich zur Sporteingangsprüfung in Heidelberg an?
Anmeldeschluss zur Sporteingangsprüfung ist immer der 15. Mai. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Online-Anmeldeverfahren im Zeitraum 15. März bis 15. Mai.
Wie ist die Anmeldegebühr von 40 Euro zu entrichten?
Die Gebühr wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn z.B. aufgrund von anerkannten schulischen Leistungen die Prüfung nicht in allen Sportarten absolviert werden muss. Eine Erstattung der Prüfungsgebühr bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.
Wie ist die Anerkennungsgebühr von 20 Euro zu entrichten?
Die Gebühr wird ebenfalls per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. In Ausnahmefällen wird eine Rechnung gestellt.
Nachtermin
Wann muss ich mich anmelden, wenn ich am Nachtermin teilnehmen möchte?
Auch dann gilt die Anmeldefrist 15. Mai! Wer diese Anmeldefrist nicht einhält, kann nicht an der Eingangsprüfung teilnehmen.
Wer darf am Nachtermin teilnehmen?
Alle Bewerber, die am ersten Termin nachweislich verhindert sind. Als Nachweis gilt bspw. ein ärztliches Attest. Außerdem können am Nachtermin alle Bewerber, die die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden haben, teilnehmen. Hier beschränkt sich die Prüfung beim Nachtermin auf die Übungen, für die die Leistungsanforderungen am ersten Termin nicht erfüllt wurden. Wer nur am Nachtermin teilnimmt, hat keine Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungsteile zu wiederholen. Der Nachtermin kann nur an der Universität wahrgenommen werden, an der die Prüfung zum ersten Termin stattgefunden hat.
Wie läuft die Prüfung am Nachtermin ab?
Alle Bewerber - also sowohl diejenigen, die die gesamte Prüfung am Nachtermin absolvieren, als auch diejenigen, die eine Prüfung nur in einzelnen Übungen/Disziplinen ablegen müssen - kommen zur Begrüßung am 8.30 Uhr in die Sporthalle des ISSW. Die Nachprüfung einzelner Prüfungsteile wird so kompakt wie möglich organisiert, so dass nur Zeit für das Absolvieren dieser Prüfungsteile einzuplanen ist. Wer die gesamte Eingangsprüfung am Nachtermin absolviert, wird bis in den Nachmittag am ISSW beschäftigt sein.
Kann ich beim Nachtermin andere Prüfungsteile wählen als beim ersten Prüfungstermin?
Ja, aber nur in den Prüfungsbereichen, in denen Wahlmöglichkeiten bestehen. So kann bspw. im Schwimmen beim Nachtermin eine andere Stilart oder bei den Sportspielen ein anderes Spiel gewählt werden als beim ersten Termin. In der Leichtathletik ist dies in den Prüfungsbereichen Sprung (Hoch-/Weitsprung) und Stoß/Wurf (Kugelstoßen/Schleuderball) möglich. Die getroffene Wahl ist verbindlich und kann nach einem Fehlversuch (Nicht-Bestehen) nicht revidiert werden.
Ich habe auch beim Nachtermin die Sporteingangsprüfung nicht bestanden. Wo kann ich noch einen Versuch starten?
Erst wieder bei der Sporteingangsprüfung im nächsten Jahr. Sie müssen sich hierfür erneut anmelden. Versäumen Sie nicht die Meldefrist (15. Mai)! Eine Einschreibung für einen Studienplatz am ISSW ohne Nachweis einer bestandenen Sporteingangsprüfung ist nicht möglich. Die Prüfung muss im nächsten Jahr erneut komplett abgelegt werden.
Zum Termin der Eingangsprüfung habe ich eine mündliche Abiturprüfung. Kann ich trotzdem die Eingangsprüfung ablegen?
Sie können auf den Nachtermin ausweichen. Lassen Sie sich in der Schule bestätigen, dass Sie am Termin der Sporteingangsprüfung am ISSW eine Prüfung in der Schule ablegen mussten. Dies wird als Nachweis anerkannt.
Attest
Benötige ich ein sportärztliches Attest?
Sie müssen kein sportärztliches Attest vorlegen, um an der Eingangsprüfung teilnehmen zu können. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich Ihre Sporttauglichkeit von einem Arzt bestätigen lassen. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Hausarzt an und verwenden Sie als Muster folgendes Formular. Die Teilnahme an der Sporteingangsprüfung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verletzungen/Unfällen im Rahmen der Sporteingangsprüfung sind Sie über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Eine Unfallmeldung im Sekretariat des ISSW ist zwingend erforderlich.
Prüfungsablauf
Muss ich alle Prüfungsteile bestehen?
Nein, die Prüfung gilt auch dann als bestanden, wenn Sie in einer Teildisziplin aus Leichtathletik und Turnen die geforderte Norm nicht erfüllen. Das heißt, 6 aus 7 Teildisziplinen müssen in diesen Sportarten bestanden werden.
Kann ich für die Sporteingangsprüfung trainieren?
Ja. Eine unvorbereitete Teilnahme an der Sporteingangsprüfung wird nicht empfohlen. Die Fachschaft Sport organisiert Übungstage am ISSW - Informationen und Anmeldung unter: www.fvsporthd.de
Wie oft kann ich an der Sporteingangsprüfung teilnehmen?
Es gibt keine Beschränkung. Allerdings sind jedes Jahr alle Disziplinen abzulegen.
Wie lange ist eine bestandene Eingangsprüfung gültig?
Die Prüfung ist gültig für die Zulassungsverfahren der auf die Eingangsprüfung folgenden drei Studienjahre. Ausnahmen: Die Bescheinigung der Prüfung des Jahres 2020 war nur für das Bewerbungsverfahren zum WS 2020/21 gültig, die Bescheinigung der Prüfung des Jahres 2021 nur für das Bewerbungsverfahren zum WS 2021/22 (so wie auf den Bescheinigungen vermerkt).
Welche Sportarten werden in der Eingangsprüfung verlangt?
Ab der Sporteingangsprüfung 2018 gilt: Leichtathletik (vier Disziplinen), Schwimmen (eine Strecke), Gerätturnen (drei Übungen an drei Geräten), Ballspiele (3 Spiele bzw. 2 Spiele, wenn in Gymnastik eine Prüfung abgelegt wird) und Gymnastik (eine Übung; nur wenn nur 2 Spiele gewählt werden). Die detaillierten Prüfungsanforderungen finden Sie hier.
Hinweise zu den einzelnen Disziplinen
Ergänzend zu den in der Satzung beschriebenen Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben finden Sie hier weitere Hinweise zur Durchführung der Prüfungen in den einzelnen Sportarten:
Leichtathletik
- Gewicht der Kugel beim Kugelstoßen: Frauen: 4,0 kg, Männer: 6,0 kg
- Gewicht des Schleuderballs: Frauen: 1,0 kg, Männer: 1,5 kg
- 100m Lauf: Es muss aus dem Startblock gestartet werden.
- 100m Lauf: wer den zweiten oder nachfolgenden Fehlstart eines Startversuches verursacht wird disqualifiziert
- Es dürfen Spikes benutzt werden
- Die Langstrecke wird im Stadion gelaufen
- Der/die Teilnehmer/in wählt bei der online Anmeldung zwischen Kugelstoßen und Schleuderball sowie zwischen Hochsprung und Weitsprung. Für den Nachtermin kann die Wahl geändert werden, dies muss aber vorher per mail mitgeteilt werden.
Schwimmen
- Es wird auf 25m Bahnen geschwommen
- Der/die Teilnehmer/in muss sich vorher entscheiden, ob er/sie Brust oder Freistil schwimmt
- Es muss ein Startsprung vom Block erfolgen (gilt für Brust und Freistil)
- Es ist nicht erlaubt, mehr als 15m pro Bahn bei Freistil zu tauchen
- es muss keine Rollwende bei Freistil geschwommen werden
- Schwimmbrille und Badekappe sind erlaubt, aber nicht verpflichtend
- Es gibt keine Vorschrift für die Badekleidung
Gerätturnen
- An jedem Gerät müssen alle beschriebenen Elemente geturnt werden
- Geräte für Frauen: Boden, Sprung, Reck
- Geräte für Männer: Boden, Sprung, Barren
- An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen
Gymnastik
- Es muss entweder die Prüfungsaufgabe ohne Handgerät oder die Prüfungsaufgabe mit dem Seil gezeigt werden
- Für die Prüfungsaufgabe ohne Handgerät stellen die Prüfer keine Musik zur Verfügung. Der/die Teilnehmer/in darf Musik mitbringen, es wird jedoch eine Prüfung ohne Musik bevorzugt.
- Die Übung mit dem Seil muss mit einem Gymnastikseil durchgeführt werden (kein Rope Skipping Seil o.ä.).
Spiele
- Bei der Anmeldung zur Prüfung entscheidet sich der/die Teilnehmer/in entweder für 3 Spiele oder für 2 Spiele und Gymnastik/Tanz.
- Bei Nichtbestehen eines Spiels darf keine zusätzliche Prüfung in einem der nicht-gewählten Spiele durchgeführt werden.
- Für den Nachtermin darf der/die Teilnehmer/in andere Spiele wählen, muss dies aber vorher per mail mitteilen.
Volleyball
- Es wird 4 mit 4 (miteinander) auf einem Kleinfeld gespielt
- Es werden die Grundtechniken oberes Zuspiel, unteres Zuspiel und Aufschlag von unten beurteilt sowie ein grundsätzliches Spielverständnis der Sportart Volleyball erwartet
Basketball
- Es wird 3 gegen 3 auf einen Korb gespielt
- Beurteilt wird die Spielfähigkeit, das heißt, das taktische Grundverhalten und die Anwendung technischer Grundformen
- Die Prüfer haben die Möglichkeit, sich zusätzlich eine Technikdemonstration des Korblegers von links und rechts zeigen zu lassen
Handball
- Es wird 4 gegen 4 auf ein Tor gespielt
- Im Angriff spielen 3 Rückraumspieler und ein Kreisläufer.
- Die Abwehr verteidigt offensiv, aber nicht in Manndeckung
Fußball
- Die Prüfung findet prinzipiell draußen auf dem Rasenspielfeld statt. Deshalb ist es empfehlenswert, Fußballschule zu tragen.
- Die Mannschaften werden randomisiert zusammengestellt. Die Bewertung der Spielleistung konzentriert sich auf die Feldspieler. Das Torwartspiel wird nicht bewertet.
- Das Spiel findet unter den üblichen Regeln für Kleinfeldspiele statt, wobei auf die Abseitsregel verzichtet werden kann. Alle Teilnehmer/innen sind angehalten, fair zu spielen und auf überharten Einsatz zu verzichten.