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Verwaltung/Sekretariat

Die Verwaltungsleitung am ISSW liegt bei Frederik Borkenhagen. 

Das Verwaltungssekretariat leitet Karin Baum-Ebertshäuser.

Öffnungszeiten

Die geltenden Öffnungszeiten finden Sie unter Aktuelles.

Anschrift

Universität Heidelberg
Institut für Sport und Sportwissenschaft
Im Neuenheimer Feld 700
69120 Heidelberg
Tel.:  06221/54-8622
Fax:  06221/54-4387
E-Mail: sekretariat@issw.uni-heidelberg.de

Infos und Hinweise

Das Sekretariat finden Sie im ISSW Gebäude INF 700, Raum 019.
Bitte im 1. Fachsemester einen Personalbogen ausfüllen und mit Passbild im Sekretariat abgeben.

Unterlagen für Studentische/Wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis)

Für jede Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft ist ein Antragsformular auszufüllen.

Dieses ist zusammen mit folgenden Unterlagen im Sekretariat abzugeben:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • LBV-Formular 42101bs

Gab es bereits eine Beschäftigung als Hilfskraft, liegt diese nicht länger als 3 Monate zurück und hat sich keine Veränderung der persönlichen Verhältnisse ergeben, so reicht die Abgabe des folgenden Formulars (anstelle von 42101bs) aus:

  • LBV-Formular 42101v

Wir empfehlen außerdem, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Hierfür ist folgendes Formular auszufüllen und abzugeben (Erläuterungen finden sich auf Seite 2 des Formulars):

  • LBV-Formular 45201

Hilfskräfte, die bereits einen Studienabschluss haben, legen bitte bei der erstmaligen Anstellung den o.g. Unterlagen eine Kopie ihres Abschlusszeugnisses bei. Abschlusszeugnisse, die nicht von der Universität Heidelberg ausgestellt wurden, sind in beglaubigter Form vorzulegen. Beglaubigungen können im ISSW-Sekretariat gegen Gebühr durchgeführt werden.

Zu beachten ist: Nach Abgabe des Antrags mit allen Unterlagen liegt ca. 10 Tage später der Arbeitsvertrag vor, der von der Zentralen Universitätsverwaltung ausgestellt wird. Dieser Vertrag muss dann noch unterzeichnet werden (ggf. findet auch eine förmliche Verpflichtung statt), sonst erfolgt keine Anstellung und es wird auch kein Geld ausbezahlt. Hilfskräfte sollten sich im eigenen Interesse um eine zügige Unterzeichnung kümmern.

Zu den Pflichten einer Hilfskraft gehört auch die Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden. Hierzu ist ein Arbeitszeitblatt zu verwenden. Das ausgefüllte Arbeitszeitblatt ist nach Gegenzeichnung durch den Vorgesetzten im Verwaltungssekretariat abzugeben.