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Teilstudiengang Sport Master of Education (M.Ed.)

Allgemeine Informationen zum Studiengang

Zum Wintersemester 2018/19 wird der Teilstudiengang „Sport“ im Studiengang Master of Education (M.Ed.), Profillinie "Lehramt Gymnasium", am ISSW neu eingerichtet. Hintergrund ist die Umstellung der Lehramtsausbildung in Baden-Württemberg auf eine Bachelor-/Master-Studienstruktur.

Die Absolventinnen und Absolventen des Teilstudiengangs „Sport“ im Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium", erlangen einen berufsqualifizierenden Abschluss, der ihnen den Übergang in den staatlichen Vorbereitungsdienst für eine Lehrtätigkeit an Gymnasien im Fach Sport ermöglicht. Darüber hinaus stehen ihnen weitere Tätigkeitsfelder der Sportwissenschaft offen, die insbesondere vermittelnde, betreuende sowie wissenschaftliche Tätigkeiten umfassen.

Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium", sind Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten (LP) erforderlich, einschließlich einer Masterarbeit (die in einem der Teilstudiengänge oder in den Bildungswissenschaften angefertigt wird; Umfang: 15 LP).

Im Teilstudiengang "Sport" des Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium" (Hauptfach), sind insgesamt 31 LP zu absolvieren, die in fünf Studienmodulen zu erbringen sind. Die Module 1 ("Sportunterricht erforschen") und 3 ("Sportunterricht planen") sind als sog. "Verschränkungsmodule" konzipiert. Durch diese Module sollen Studierende in die Lage versetzt werden, fachwissenschaftliche Fähigkeiten und Fertigkeiten mit Konzepten forschungsbasierter Fachdidaktik zu verschränken und ihr eigenes professionsbezogenes Handeln auf dieser Basis kritisch zu reflektieren. Die Studierenden sollen auf Grundlage des Erlernten zu praxisorientierter Problemanalyse und Problemlösung befähigt werden. Das Modul 4 ("Sportunterricht auswerten") ist als fachdidaktische Rahmenveranstaltung des Schulpraxissemesters konzipiert. Das Modul 2 ("Sportwissenschaftliche Profilbildung") dient der Vertiefung fachwissenschaftlicher Inhalte. Kern des Abschlussmoduls (Modul 5) ist die mündliche Abschlussprüfung im Teilstudiengang. Die (optionale) Masterarbeit in Sportwissenschaft ist ein eigenständiges Modul (Wahlpflichtmodul).

Die Lern- und Qualifikationsziele, Inhalte sowie Leistungsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss dieser Module sind im Modulhandbuch detailliert dargestellt. Das Absolvieren einzelner Module kann je nach individuellem Studienbeginn (im Wintersemester oder Sommersemester) in anderen Fachsemestern liegen.

Veranstaltungen des Teilstudiengangs Sport können auch an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, nach Maßgabe des Lehrangebots, belegt werden. Hierzu ist vorab die Fachstudienberatung zu kontaktieren.

Die Vorgaben für das Hauptfachstudium der Profillinie Gymnasium finden ebenfalls Anwendung für Studierende des Master of Education im Studiengang „Gerontologie, Gesundheit und Care“ (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen). Das Modulhandbuch für diesen Studiengang kann hier heruntergeladen werden. Die endgültige Genehmigung des Studiengangs durch das Ministerium ist noch nicht erfolgt.

Erweiterungsfach

Ab dem Wintersemester 2019/20 ist ein Erweiterungsfachstudium im Master of Education für das Fach Sport möglich. Für einen erfolgreichen Abschluss des Erweiterungsfaches Sport im Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium", sind Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten (LP) erforderlich, einschließlich einer Masterarbeit im Fach Sport (Umfang: 15 LP). Das Studium gliedert sich in 15 Module mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen. Die Lern- und Qualifikationsziele, Inhalte sowie Leistungsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss dieser Module sind im Modulhandbuch detailliert dargestellt.

Bewerbungen für das Erweiterungsfach Sport im Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium", sind nur zum Wintersemester über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg möglich. Bewegungsschluss ist der 15. Juli.

Es findet ein Zugangs- und erforderlichenfalls ein Auswahlverfahren statt. Für den Zugang zum Studium ist der Nachweis der bestandenen Sporteingangsprüfung obligatorisch. Die Sporteingangsprüfung wird einmal jährlich durchgeführt; Anmeldungen hierfür müssen bis zum 15. Mai erfolgen. Wählen Sie im Portal der Sporteingangsprüfung unbedingt die Prüfungsvariante "Bachelor", die für das Studium des Erweiterungsfaches benötigt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Sporteingangsprüfung. Zu weiteren Zugangsvoraussetzungen, Mindestanforderungen sowie zum Auswahlverfahren finden Sie detaillierte Informationen in der Zulassungssatzung (siehe Entwurf zur Information unten; Veröffentlichung der ZulO erfolgt nach Gremienbeschluss). 

 

Gemäß einer Änderung in der Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums für Lehramtsstudiengänge (Rahmen-VO KM) gibt es künftig zwei "Abschlussvarianten" für das Erweiterungsfach im Master of Education:

(1) Wie bisher ist auch weiterhin der Abschluss des Erweiterungsfaches mit dem Grad "Master of Education" (M.Ed.) durch Anfertigung einer Masterarbeit möglich.

(2) Zusätzlich wird es künftig möglich sein, das Erweiterungsfach mit einem Zertifikat (anstelle des Mastergrads) abzuschließen. Hier wird auf das Verfassen der Masterarbeit im Erweiterungsfach verzichtet.

Bitte beachten Sie, dass die Universität Heidelberg die zweite Option derzeit noch nicht anbietet, da zunächst Details der Umsetzung geklärt und die entsprechenden Prüfungsordnungen geändert werden sowie die zuständigen Gremien der Universität hierüber beschließen müssen. Dieser Prozess soll im Laufe des Sommersemesters 2024 abgeschlossen sein.

Bewerbung und Zulassung

Der Teilstudiengang Sport im Master of Education, Profillinie "Lehramt Gymnasium", ist bewerbungspflichtig und zulassungsbeschränkt. Bewerbungen zum Wintersemester sind jeweils bis zum 15. Mai, Bewerbungen zum Sommersemester sind jeweils bis zum 15. November über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg vorzunehmen.

Der Bewerbungsantrag muss mit allen erforderlichen Unterlagen zu den o.g. Terminen im Bewerbungsportal gestellt werden. Der Antrag wird papierlos, also nur online gestellt. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist: Alle Anträge, die nach dem 15. Mai bzw. 15. November eingehen, können im jeweiligen Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Teilnahme am Losverfahren ist grundsätzlich möglich, sofern Zulassungsbeschränkungen bestehen (s.u.).

Für das Erweiterungsfach ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungsfrist ist hierfür der 15. Juli. Für die Bewerbung schauen Sie im Bewerbungsportal (heiCO)

Zudem finden Sie hier Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen.

Im Fach Sport findet ein Zugangs- und erforderlichenfalls ein Auswahlverfahren statt. Im Auswahlverfahren werden die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des Bachelorstudiums im Fach Sport/Sportwissenschaft und ggf. das Ergebnis eines Auswahlgesprächs berücksichtigt. Für das Auswahlgespräch können Unterlagen eingereicht werden. Zu Zugangsvoraussetzungen, Mindestanforderungen sowie zum Auswahlverfahren finden Sie detaillierte Informationen in der Zulassungssatzung. Für das Erweiterungsfach gilt eine separate Zulassungssatzung.

Im Fach Sport besteht aktuell eine errechnete Kapazität für insgesamt 40 Studienplätze im M.Ed. Für die Studienjahre 2019/20, 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 wurden keine Zulassungsbeschränkungen beantragt, d.h. jede*r Bewerber*in, der*die sich fristgerecht bewirbt und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält einen Studienplatz. Die Ein-/Umschreibung vom Bachelor in den M.Ed. kann nur erfolgen, wenn zum im Zulassungsbescheid genannten Termin der Einschreibefrist in den Master of Education der Abschluss des Bachelorstudiums nachgewiesen wird (siehe dazu auch den Punkt "Übergang Bachelor-Master"). Es wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Rückmeldung zum reibungslosen Übergang vom Bachelor- in das Master-Studium erforderlich ist.

 

Bewerber*innen, die nach dem Bachelor-Abschluss ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt (Nachweis erforderlich) planen, können im 1. Fachsemester des Master-Studiengangs beurlaubt werden.

Hinweise für Bachelorstudierende zum Übergang in den Master of Education

Für Heidelberger Studierende erfolgt der Wechsel vom Studiengang Bachelor 50% in den Master of Education durch Umschreibung, für Studierende, die aus anderen Standorten nach Heidelberg wechseln, durch Einschreibung. Die Umschreibung muss bis zum Freitag der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters erfolgen, die Einschreibung bis zu dem auf dem Zulassungsbescheid genannten Datum. Auf Antrag gewährt die Zulassungsstelle dafür eine Fristverlängerung. Eine Pflicht zur Fachstudienberatung besteht bei der Umschreibung oder Einschreibung vom Bachelor in den M.Ed. nicht.

Bei Ein-/Umschreibung muss i.d.R. das Zeugnis des Bachelorstudiums oder eine Bescheinigung über den Abschluss des Bachelorstudiums vorgelegt werden. Für den Abschluss müssen alle 180 Leistungspunkte erbracht sein.Die Zulassungsstelle ermöglicht eine vorläufige Einscheibung, auch wenn noch nicht alle Leistungspunkte erbracht sind. Der Abschluss muss dann spätestens am 01.07. (Studienbeginn im M.Ed. zum Sommersemester) bzw. 15.01. (Studienbeginn im M.Ed. zum Wintersemester) nachgewiesen werden.  

Für Heidelberger Studierende gilt: Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob alle Studienleistungen in beiden Fächern und der Lehramtsoption eingetragen sind. Ist die Bachelorarbeit im Fach Sport die letzte ausstehende Prüfungsleistung, so sollte diese zum Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem Sie in den M.Ed. starten wollen, abgegeben werden. 

Bei Studierenden, die nach Heidelberg wechseln, werden die bisherigen Studienleistungen im Bewerbungsprozess geprüft und ggf. Auflagen erteilt, die im Masterstudium nachzuholen sind. Die Auflagen sind bis zur Anmeldung der Masterarbeit zu erfüllen. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Heidelberger Studierende des Studiengangs Bachelor 50%, die in den M.Ed. wechseln wollen, können in begründeten Ausnahmefällen die Pflicht zur Belegung einer Exkursion (2 LP) oder eines Wahlfachs "Gleiten, Fahren, Rollen" (2 LP) ausnahmsweise durch eine andere Studienleistung mit mindestens gleichem LP-Wert ersetzen, um ihr Bachelorstudium abzuschließen. Nehmen Sie zur Absprache dieses Verfahrens bitte Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Studierenden, die diese Ersatzleistung einbringen, wird dann bei der Zulassung zum M.Ed. eine Auflage erteilt, die ersetzte Lehrveranstaltung während des Masterstudiums nachzuholen.

Grundsätzlich können ohne Ein-/Umschreibung in den Studiengang Master of Education können keine Veranstaltungen dieses Studiengangs besucht werden; auch ein sog. "Vorziehen" von Masterleistungen während des Bachelorstudiums ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt eine Ausnahme, wenn (1.) eine Bewerbung für den M.Ed. abgegeben wurde und (2.) die Ein-/Umschreibung in den M.Ed. aufgrund einer fehlenden Leistung im Zweitfach nicht erfolgen kann. Sollten in Sport alle Leistungen erbracht sein und auch die Bachelorarbeit angemeldet sein, dann ist ggf. ein vorgezogener Besuch von Lehrveranstaltungen im M.Ed. ausnahmsweise möglich. Zur konkreten Absprache wenden Sie sich bitte unbedingt an die Fachstudienberatung.

Studierende, deren Ein-/Umschreibung in den M.Ed. erst kurzfristig zu Beginn der Vorlesungszeit erfolgt, führen die Kurswahlen in Sport für ihr erstes Fachsemester im M.Ed. ggf. noch als Bachelorstudierende durch. Aufgrund des Berechnungssystems bei den Kurswahlen, das neben den Prioritäten auch die Fachsemesterzahl beinhaltet, wird es dann aber ggf. zu nachträglichen Korrekturen des Wahlergebnisses kommen.

Abschlussprüfung

Die Anmeldung für die Abschlussprüfung des M.Ed. erfolgt beim Prüfungsamt der HSE. Dort finden Sie alle auszufüllenden Unterlagen, auch zur Anmeldung der Masterarbeit. Bitte beachten Sie, dass die Formulare 3 und 4 (Bestätigung des Faches/Zweitfach) für das Fach Sport nur ausgefüllt werden müssen, wenn noch keine 31 LP verbucht worden sind.

Im M.Ed.-Hauptfach kann die Masterarbeit im Fach Sport, im Zweitfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden; Studierende des M.Ed. Erweiterungsfaches Sport fertigen eine zusätzliche Masterarbeit im Fach Sport an. Die Bearbeitungszeit nach Anmeldung des Themas beträgt 17 Wochen. Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit im M.Ed. sind die Nachweise gemäß § 15 der PO, Allgemeiner Teil (HauptfachErweiterungsfach). Im M.Ed. Hauptfach Sport müssen außerdem die Module 1, 2 und 3 erfogreich absolviert, im M.Ed. Erweiterungsfach Sport müssen 84 LP aus den Modulen 1 bis 14 erreicht worden sein.

Die mündliche Abschlussprüfung im Fach Sport ist eine studienbegleitende Leistung (Modul 5 im M.Ed. Hauptfach, Modul 15 im M.Ed. Erweiterungsfach). Hierfür ist das ISSW zuständig, nicht die HSE. Vor der mündlichen Abschlussprüfung im Fach Sport muss das Kolloquium bei der*dem zuständigen Prüfer*in besucht werden. Dort werden auch die Prüfungsthemen festgelegt, die dann beim Prüfungssekretariat des ISSW anzumelden sind (Formular).