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ERASMUS-Programm am ISSW FAQs zum Thema ERASMUS

ERASMUS-Programm am ISSW

Welche Partneruniversitäten hat das ISSW und wie viele Plätze stehen zur Verfügung?

Am Institut für Sport und Sportwissenschaft existieren zurzeit acht Hochschulkooperationsprogramme:

1. mit der Akademia Wychowania Fizycznego Józefa Piłsudskiego in Warschau (Polen),
2. mit der Katholieke Universiteit in Leuven (Belgien),
3. mit der Muğla Sıtkı Koçman Üniversitesi (Türkei),
4. mit der Universidad de Deusto in Bilbao (Spanien),
5. mit der Universidad Católica San Antonio de Murcia (Spanien),
6. mit der Université Montpellier I (Frankreich),
7. mit der Universitetet i Agder in Kristiansand (Norwegen),
8. mit der University of Pécs (Ungarn).

Zurzeit hat das ISSW Kooperationsverträge über den Austausch mit jeweils zwei Studierenden pro Semester mit der Katholieke Universiteit in Leuven (Belgien), mit der Université Montpellier I (Frankreich), mit der Universidad de Deusto in Bilbao, mit der Universidad Catolica San Antonio di Murcia (Spanien) und mit der Muğla Sıtkı Koçman Üniversitesi (Türkei). Ein Kooperationsvertrag über die Mobilität von einer/einem Studentin/Studenten pro Semester besteht mit der Akademia Wychowania Fizycznego Józefa Piłsudsjiego in Warschau (Polen) und mit der University of Pécs (Ungarn). Für die Universitetet i Agder in Kristiansand (Norwegen) gilt neuerdings ein Kooperationsvertrag über den Austausch von vier Studierenden. Weitere Informationen zu den einzelnen Universitäten finden Sie in unserer kurzen Präsentation „Steckbriefe der Universitäten“.

Ist es möglich, einige zusammengefasste Informationen zu den Universitäten zu erhalten?

Wir haben für Sie eine kurze Präsentation „Steckbriefe der Universitäten“ zusammengestellt.

Die Partneruniversitäten des ISSW liegen mir nicht. Ich würde gerne an einer anderen Universität im euopäischen Ausland studieren. Ist dies über das ERASMUS-Programm möglich?

Über das ISSW kann man nur an den genannten Partneruniversitäten studieren, jedoch ist unter Umständen auch ein fachfremder Austausch möglich. Das bedeutet, dass Sie über eine andere Fakultät / ein anderes Institut der Universität Heidelberg ins Ausland gehen. Falls Sie jedoch eine konkrete Universität haben, an welcher Sie gerne studieren möchten, wenden Sie sich so früh wie möglich an die Fachkoordinatorin des ISSW. Gerne ist diese bereit, sich über die potenzielle Partneruniversität zu informieren und im Falle der Eignung mit dieser einen Kooperationsvertrag einzurichten. Leider ist dies jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich (Beispiele: die Universität hat kein ERASMUS-Programm, das Institut hat kein ERASMUS-Programm, die Universität ist an keiner Kooperation interessiert, da sie schon zu viele Partner hat, keinen weiteren deutschsprachigen Partner wünscht, die Kurse nicht passen oder aber abgeschreckt ist, da die Kurse am ISSW ausschließlich auf Deutsch stattfinden, etc.). Einen Versuch ist es allerdings immer wert.

Wie sieht die (finanzielle) Unterstützung durch das Programm aus?

„Neben der Befreiung von Studiengebühren und einem kleinen monatlichen Mobilitätszuschuss, sind es vor allem die Netzwerkstrukturen, die das Programm attraktiv machen: Vereinfachte Anmeldeverfahren bei den Partnerhochschulen, akademische Ansprechpartner, Unterstützung bei der Wohnungssuche und oftmals auch kostenlose bzw. günstige Sprachkurse“ (www.uni-heidelberg.de/international/erasmus). Der finanzielle Zuschuss des Programms (Mobilitätszuschuss) wird jedes Jahr neu berechnet und hängt von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission ab. Zudem werden die Länder in unterschiedliche Gruppen eingeteilt - je nachdem wie hoch die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land sind. Unsere Partnerländer werden wie folgt eingruppiert: Gruppe 1: FR, NO und Gruppe 2: ES, TR, BE und Gruppe 3: PL. Gruppe 2 erhält eine Unterstützung von 200-450 €/Monat, Gruppe 1 plus 50 €/Monat (entsprechend 250-500 €/Monat)  und Gruppe 3 minus 50 €/Monat (entsprechend 150-400€/Monat).Dieser Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate (Gesamtdauer der Mobilität in Monaten minus 2 Monate) erhalten Sie im Oktober (WS) bzw. Januar (SS). Die zweite Rate wird Ihnen im Juni bzw. September ausgezahlt, wenn alle Dokumente (Anfangs- und Endbescheinigung der Gastuniversität: Certification of Host University, Learning Agreement, Fragebogen und Erfahrgungsbericht, Transcript of Records) vorliegen. Vorteilhaft ist vor allem, dass man von den ausländischen Studiengebühren befreit wird und sich nur in Heidelberg "normal" rückmelden muss.

Wie oft kann ich mit ERASMUS ins Ausland gehen?

Neuerdings haben Sie insgesamt ein Deputat von 12 Monaten pro Studium, so dass Sie z.B. die Möglichkeit haben, sowohl im Bachelor 12 Monate über ERASMUS ins Ausland zu gehen als auch im Master erneut für 12 Monate über ERASMUS ins Ausland zu gehen. Es können neuerdings auch verschiedene Länder kombiniert werden (z.B. ein Semester Spanien und ein Semester Polen). Diese müssen auch nicht zusammenhängend in einem akademischen Jahr sein, sondern können z.B. auch am Anfang und am Ende vom Studium liegen. Lediglich die Bewerbungsfristen müssen jeweils eingehalten werden.

Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt

Gibt es Erfahrungsberichte von ERASMUS-Rückkehrern?

Ja, es gibt Erfahrungsberichte von Rückkehrern des ERASMUS-Programms. Einige der Ehemaligen waren so freundlich und haben Ihre Zustimmung zur anonymisierten Veröffentlichung des Erfahrungsberichts gegeben, so dass Sie hier die Möglichkeit haben, in diese Erfahrungsberichte von ISSW-Studierenden einzusehen.

Wie viele Semester kann ich im Ausland studieren?

Es ist sowohl möglich, sich für nur ein Semester zu bewerben als auch für ein ganzes akademisches Jahr. Bewerbungen Studierende für ein ganzes akademisches Jahr werden – bei gleichen Voraussetzungen – bevorzugt. Sie können sich auch in einem akademischen Jahr nur für ein Semester bewerben und ins Ausland gehen und im darauffolgenden akademischen Jahr dann erneut für ein Semester (z.B. an einer anderen Universität) bewerben und ins Ausland gehen.

Ist es sinnvoller nur ein Semester oder ein ganzes akademisches Jahr im Ausland zu verbringen?

Es gibt viele Vor- und Nachteile für beide Varianten und eine Entscheidung sollte auf den Einzelfall angepasst sein. Viele Ehemalige des ERASMUS-Austauschprogramms berichten allerdings, dass ein Semester zu kurz ist, um die Kultur und Lebensweise des Austauschlandes eingehend kennenzulernen. Daher wird empfohlen, ein ganzes akademisches Jahr im Ausland zu verbringen.

Wann ist der bestmögliche Zeitpunkt im Studium, um ein Auslandssemester zu absolvieren?

Je früher Sie im Studienverlauf ins Ausland gehen, desto größer ist die Chance, sich Kurse anrechnen zu lassen, da Sie noch eine große Bandbreite an Kursen absolvieren können. Je später Sie ins Ausland gehen, desto mehr Erfahrung bringen Sie mit sich. Generell sollten Sie nicht zu früh ins Ausland gehen. Für Lehramtsstudierende (StEx) ist nach der Zwischenprüfung aus unserer Sicht ein guter Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen, für Bachelor- und Masterstudierende das 3. und/oder 4. Semester. Der Auslandsaufenthalt sollte grundsätzlich gut auf Ihre Studienplanung abgestimmt sein, so dass der Zeitpunkt im Studienverlauf individuell sehr variabel ist. Studierende im Master of Education können einen Auslandsaufenthalt auch im 1. Fachsemester absolvieren.

Wie sehen die Voraussetzungen für einen ERASMUS-Aufenthalt aus?

Generelle Voraussetzung sind die Staatsangehörigkeit eines EG-Landes, Studierendenstatus der Universität Heidelberg, gute englische, französische bzw. spanische Sprachkenntnisse und die Zwischenprüfung / Orientierungsprüfung bzw. adäquate Leistungen bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (bzw. äquivalenter Studienfortschritt).

Wann endet die Bewerbungsfrist am ISSW?

Die Bewerbungsfrist ist immer der 31. Januar für das kommende akademische Jahr.

ERASMUS-Auslandsaufenthalt im                    Bewerbung bis spätestens
WS 2024/25, SS 2025                                          31.01.2024
WS 2025/26, SS 2026                                          31.01.2025
WS 2026/27, SS 2027                                          31.01.2026
WS 2027/28, SS 2028                                          31.01.2027

Wie sollen die Bewerbungsunterlagen aussehen?

Sie reichen ein kurzes Motivationsschreiben (1-2 Seiten) sowie einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild ein. Motivationsschreiben und Lebenslauf sind auf Deutsch abzugeben. Zudem sollten Sie einen Überblick über Ihre bisher im Studium erbrachten Leistungen als Kopie beilegen (Kopie Zwischenprüfungszeugnis oder Ausdruck LSF oder/und Kopie der Leistungsnachweise). Fakultativ können Zeugnisse/Beurteilungen über ehrenamtliche Tätigkeiten oder Sprachkenntnisse beigelegt werden. Bewerbungsunterlagen können entweder in ausgedruckter oder in elektronischer Form (PDF) per E-Mail eingereicht werden.

Kann ich mich am ISSW auch fachfremd bewerben?

Ein fachfremder Austausch ist generell möglich. Reichen Sie einfach Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein. Grundsätzlich werden jedoch Studierende des ISSW bei der Auswahl bevorzugt, sodass lediglich frei bleibende Plätze an fachfremde Studierende vergeben werden können. Bei einem fachfremden Austausch müssen alle beteiligten Fachkoordinatoren zustimmen (Fachkoordinator des ISSW und derjenige des eigenen Fachs in Heidelberg sowie beide Fachkoordinatoren der Partneruniversität im Ausland). Bitte klären Sie im Voraus, ob alle Koordinatoren einverstanden sind.

Wie sieht das Auswahlverfahren aus?

Zunächst werden alle schriftlichen Bewerbungen zeitnah gesichtet. Falls erforderlich, finden im Februar kurze Auswahlgespräche von ca. 15 Minuten statt, um zusätzlich einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu erhalten. Im März erhalten Sie dann spätestens eine Zu- oder Absage, so dass Sie noch genügend Zeit haben, sich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten.

Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?

Wenn Sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten haben, müssen Sie sich zunächst beim Akademischen Auslandsamt online anmelden und eine Annahmeerklärung unterschreiben. Dann erarbeiten Sie zusammen mit der Fachkoordinatorin einen Stundenplan für das Auslandssemester und lassen diesen von der Partneruniversität unterzeichnen (Learning Agreement). Es ist möglich, dieses Learning Agreement vor Ort noch einmal zu ändern (Changes to Original LA). Es sollte dann allerdings gemäß diesem Stundenplan während des Auslandsaufenthalts studiert werden. Zudem wird Ihre Fachkoordinatorin Sie an der Partneruniversität nominieren, so dass Sie dort angemeldet sind. Meist müssen Sie sich zusätzlich selbst mit einem entsprechenden Formular an der Gastuniversität registrieren. Dies wird Ihnen die Fachkoordinatorin des ISSW rechtzeitig zukommen lassen. Die Anmeldefristen für die einzelnen Partneruniversitäten des ISSW sehen wie folgt aus:

Kristiansand:
Wintersemester: 01. Mai
Sommersemester: 15. Oktober

Leuven:
Wintersemester: 14. April
Sommersemester: 01. Oktober

Montpellier:
Wintersemester: 03. Juni
Sommersemester: 01. Oktober

Mugla:
Wintersemester: 15. Juni
Sommersemester: 30. November

Murcia:
Wintersemester: 05. Juni
Sommersemester: 05. Dezember

Bilbao:
Wintersemester: 01. Mai
Sommersemester: 01. Oktober

Pécs:
Wintersemester: 15. April
Sommersemester: kein eigenes Datum

Warschau:
Wintersemester: 01. Juni
Sommersemester: 15. Dezember

Zudem sollten Sie sich – falls erwünscht – fristgerecht um einen Wohnheimplatz und ggf. einen Sprachkurs bewerben, die Finanzierung sowie Organisation sicherstellen (Reisekosten, Auslands-BAFÖG, etc.) und Ihren Versicherungsschutz klären. Wichtig ist außerdem die Rückmeldung an der Universität Heidelberg und – falls erwünscht – die Beantragung einer Beurlaubung für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts. Vor Ort müssen Sie sich die Immatrikulation an der Gastuniversität bescheinigen lassen (Certification of Host University) und diese zusammen mit der Empfangsbestätigung ERASMUS Studentencharta dem Auslandsamt in Heidelberg zukommen lassen. Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie eine Übersicht über Ihre wahrgenommenen Kurse an der Partneruniversität mit Noten (Transcript of Records), welche für die Anrechnung am ISSW wichtig ist. Zudem erhalten Sie einen Nachweis über die Studienzeit an der Gastuniversität (Certification of Host University), welchen Sie beim Akademischen Auslandsamt abgeben müssen. Abschließend müssen Sie noch einen Erfahrungsbericht schreiben und einen Evaluationsfragebogen ausfüllen .

Muss ich mich in Heidelberg rückmelden und die Studiengebühren im Ausland bezahlen?

Sie müssen sich wie gewöhnlich an der Heidelberger Universität rückmelden und werden aufgrund Ihres Stipendiums dann von den ausländischen Studiengebühren befreit.

Kann ich mich für den Zeitraum des Stipendiums beurlauben lassen?

Ja, eine Beurlaubung ist während des Auslandsaufenthalts möglich und meistens auch sinnvoll, damit sich die Fachsemesterzahl nicht erhöht und damit die Regelstudienzeit leichter eingehalten werden kann. Während einer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Universität Heidelberg ablegen (das gilt auch für Kompaktveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit, die bspw. nach Rückkehr aus dem Ausland belegt werden könnten). Eine Beurlaubung ist im 1. Fachsemester nicht möglich; beim Master of Education besteht hier eine Ausnahmeregelung.

Welche Studiengänge unterstützt das ERASMUS-Programm?

Es ist in allen Studiengängen möglich, am ERASMUS-Programm teilzunehmen (Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengang). Hilfreich ist eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der Partneruniversitäten, da diese verschiedene Schwerpunkte haben.

Gibt es im Ausland unterschiedliche Semester- und Vorlesungszeiten?

Ja, die Partneruniversitäten haben meistens andere Semester- und Vorlesungszeiten, so dass es teilweise zu Überschneidungen kommt (gerade im Sommersemester). Daher sollten Sie sich im Voraus über die Zeiten informieren und Ihre Studienplanung entsprechend anpassen. Ungefähre Vorlesungszeiten der Partneruniversitäten sehen wie folgt aus:

Kristiansand:
Wintersemester: Mitte August bis Mitte Dezember
Sommersemester: Anfang Januar bis Anfang Juni

Leuven:
Wintersemester: Mitte September bis Ende Januar
Sommersemester: Anfang Februar bis Anfang Juli

Montpellier:
Wintersemester: Mitte September bis Mitte Dezember
Sommersemester: Mitte Januar bis Ende Juni

Mugla:
Wintersemester: Mitte September bis Mitte Januar
Sommersemester: Mitte Februar bis Mitte Juni

Murcia:
Wintersemester: Ende September bis Mitte Januar
Sommersemester: Mitte Februar bis Anfang Juni

Bilbao:
Wintersemester: Anfang September bis Mitte Dezember
Sommersemester: Anfang Februar bis Ende Mai

Pécs:
Wintersemester: Anfang September bis Mitte Januar
Sommersemester: Anfang Februar bis Mitte Juni

Warschau:
Wintersemester: Anfang Oktober bis Mitte Februar
Sommersemester: Ende Februar bis Ende Juni

Welche zusätzichen Möglichkeiten habe ich, mich im Ausland zu finanzieren?

Sie bekommen einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss und können zudem Auslands-BAFÖG beantragen; der Erhalt der beiden Unterstützungsleistungen ist kombinierbar. Der Zuschuss wird jedes Jahr neu berechnet. Zudem werden die Länder in unterschiedliche Gruppen eingeteilt - je nachdem wie hoch die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land sind. Unsere Partnerländer werden wie folgt eingruppiert: Gruppe 1: FR, NO und Gruppe 2: ES, TR, BE und Gruppe 3: PL. Gruppe 2 erhält eine Unterstützung von 200-450 €/Monat, Gruppe 1 plus 50 €/Monat (entsprechend 250-500 €/Monat)  und Gruppe 3 minus 50 €/Monat (entsprechend 150-400€/Monat). Dieser Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate (Gesamtdauer der Mobilität minus 2 Monate) erhalten Sie im Oktober (WS) bzw. Januar (SS). Die zweite Rate wird Ihnen im Juni bzw. September ausgezahlt, wenn alle Dokumente vorliegen. Das BAFÖG kann ggf. etwas höher ausfallen als das Inland-BAFÖG, da verschiedene Faktoren wie beispielweise Reisekosten, Kosten der Krankenversicherung, etc. bei der Berechnung mit berücksichtigt werden. Häufig werden auch Studierende, welche im Inland nicht förderungsberechtigt sind, im Ausland gefördert. Das Auslands-BAFÖG muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Förderzeitraums beantragt werden!

Wie sieht die Unterkunft im Ausland aus?

Für die Unterkunft während des Auslandsstudiums ist jeder Stipendiat selbst verantwortlich. Häufig werden Wohnheimplätze für Studierende aus dem Ausland reserviert und können mit vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden. Etwas nähere Informationen finden Sie hierzu in unserer Präsentation "Steckbriefe der Universitäten".

Wie sieht der Versicherungsschutz während des Auslandssemesters aus?

Es wird keinerlei Versicherungsschutz mit dem ERASMUS-Programm übernommen. Daher müssen Sie sich selbständig um ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes kümmern.

Wissenswertes für den Aufenthalt

In welcher Sprache finden die Kurse im Ausland statt?

Voraussetzung für alle Auslandsaufenthalte sind ausreichende englische Sprachkenntnisse. Sowohl in Belgien als auch in Polen finden viele Kurse auf Englisch statt, sodass die jeweilige Landessprache nicht vorausgesetzt wird. An der norwegischen Partneruniversität findet der Unterricht im Wintersemester (Herbstsemester) auf Norwegisch statt. Es gibt nur vereinzelte Kurse auf Englisch, die wenig Sportbezug haben. Im Sommersemester (Frühjahrssemester) wird eine ausreichende Anzahl an Kursen mit Sportbezug auf Englisch angeboten. Wenn unzureichende norwegische Sprachkenntnisse vorliegen, wird daher empfohlen, im Sommersemester nach Norwegen zu gehen. In der Türkei gibt es zahlreiche Kurse in englischer Sprache bzw. es wird eine Übersetzung ins Englische und teilweise ins Deutsche angeboten. Es wird allerdings bei allen genannten Mobilitäten empfohlen, einen Sprachkurs der Landessprache am Zentralen Sprachlabor zu besuchen, um sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten und sich so den Einstieg (in die Kultur) zu erleichtern. An der spanischen und französischen Partneruniversität finden die Kurse in der Landessprache statt. Daher werden grundlegende spanische bzw. französische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Sprachkenntnisse müssen nicht anhand eines Testergebnisses belegt werden.

Wann bin ich ein Graduate- und wann ein Undergraduate-Studierender?

An den Partneruniversitäten gibt es teilweise eine Einteilung in Graduade- und Undergraduate-Studierende. Aus unserer Sicht können Sie an Kursen für Graduate-Studierende teilnehmen, wenn Sie in Heidelberg in einem Master-Studiengang eingeschrieben sind, im Lehramtsstudiengang (StEx) die Zwischenprüfung bestanden haben oder im Bachelor-Studiengang im 5. oder 6. Fachsemester sind. Wenn Sie sich in der ersten Hälfte Ihres Studiums befinden, sollten Sie an Undergraduate-Kursen teilnehmen.

Kann ich die Gastuniversität während meines ERASMUS-Stipendiums wechseln?

Neuerdings ist es möglich, die Gastuniversität zu wechseln. Falls Sie also zwei Semester im Ausland verbringen, können diese an verschiedenen Universitäten absolviert werden. Dies muss jedoch im Voraus vereinbart werden (Bewerbungsverfahren).

Kann ich meinen ERASMUS-Aufenthalt verlängern/verkürzen?

Eine Verkürzung sollte umgehend den Fachkoordinatoren und dem Akademischen Auslandsamt schriftlich mitgeteilt werden - sollten jedoch vermieden werden. Verlängerungen sind nur möglich, wenn der entsprechende Platz noch frei ist und alle Fachkoordinatoren und das Akademische Auslandsamt der Partneruniversität zustimmen. Verlängerungen müssen jeweils bis zum 15. Dezember schriftlich beantragt werden. Eine Bezuschussung des verlängerten Zeitraums kann allerdings nicht zugesichert werden.

Kann ich meine Abschlussarbeit während eines Auslandssemesters schreiben?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie Ihre Abschlussarbeit während Ihres Auslandssemesters schreiben. Sie müssen sich allerdings zusätzlich zum Betreuer an der Partneruniversität auch einen Betreuer am ISSW suchen. Alternative Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie über folgende Programme: ERASMUS Placement (Link) bzw. Studienprogramm PROMOS (Link).

Studium

Kann ich mir Kurse anrechnen lassen? Wenn ja, wie?

Um sich Kurse anrechnen zu lassen, ist es wichtig, dass die Kurse ähnliche Inhalte haben (diese können im Modulhandbuch nachgelesen werden) und die gleiche Anzahl an ECTS umfassen. Zudem sollten der Veranstaltungstyp und die Art des Leistungsnachweises übereinstimmen. Beachten Sie dies im Voraus bei Ihrer Kursplanung. Wenn Sie am ISSW beispielsweise eine Präsentation halten und eine Ausarbeitung zum Erwerb eines Leistungsnachweises anfertigen müssen, dann sollten Sie schauen, dass Sie für das äquivalente Seminar auch im Ausland eine Präsentation halten und eine Ausarbeitung schreiben. Ggf. können auf Kulanzbasis mit den Dozenten im Ausland im Voraus besondere Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Ihrem Fachstudienberater am ISSW absprechen, welche Kurse anrechenbar wären und welche Leistungen dafür erforderlich sind. Diese Kurse sollten im Learning Agreement vermerkt werden. Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie ein "Transcript of Records", in welchem Ihre erbrachten Leistungen vermerkt sind. Hier sind auch Ihre Noten eingetragen, die dann übernommen werden. Mit dem "Transcript of Records" gehen Sie dann zu Ihrem Fachstudienberater am ISSW und sprechen die Anrechnung der Kurse durch. Der Fachstudienberater entscheidet, welche Kurse anerkannt werden und welche nicht. Daher sollten Sie die Anrechnung vor Abreise mit dem Learning Agreement gut vorbereiten, um mögliche Komplikationen weitestgehend auszuschließen.

Muss ich eine Mindestanzahl an ECTS im Ausland erbringen?

Sie müssen ca. 30 ECTS pro Semester im Ausland erbringen, um das Stipendium angerechnet zu bekommen. Sprachkurse und fachfremde ECTS können hier ebenfalls angerechnet werden.

Ansprechpartner

An wen kann ich mich sowohl in Heidelberg als auch im Ausland bei Fragen wenden?

In Heidelberg haben Sie die Möglichkeit, sich über allgemeine Fragen beim Akademischen Auslandsamt zu informieren. Zudem hat jedes Fach, welches am ERASMUS-Programm teilnimmt, einen speziellen Ansprechpartner (Fachkoordinator). An diesen können Sie sich wenden, wenn Sie fachspezifische Fragen zum Programm haben. Am ISSW ist dies zurzeit Janina Donalies-Vitt (E-Mail). Im Ausland ist es in den meisten Ländern ähnlich aufgebaut. Nach Erhalt des Stipendiums werden Ihnen Ihre Ansprechpartner vor Ort mitgeteilt.

ERASMUS-Alumni

Was habe ich für Möglichkeiten nach dem ERASMUS-Aufenthalt in Heidelberg?

Die Universität Heidelberg legt besonderen Wert darauf, den Kontakt zu Studierenden aus In- und Ausland auch nach dem Studium an der Ruperto Carola aufrecht zu erhalten. Die zentrale Alumni-Initiative der Universität, Heidelberg Alumni International (HAI), hat sich daher zum Ziel gesetzt, ein weltweites Netzwerk für nationale und internationale Alumni aufzubauen, das auch bereits Studierende zum Mitmachen einlädt. Mit folgenden Service-Angeboten soll der wissenschaftliche und persönliche Gedankenaustausch zwischen den Ehemaligen wie auch mit derzeitigen Studierenden und der Universität Heidelberg gefördert werden:

  • HAInet, das Internetportal, die virtuelle Plattform des Netzwerks mit vielen Angeboten
  • Karrieregestaltung durch Stellenbörse, Praktikumsbörse, Weiterbildungen und Mentoring Programm
  • HAImail, die Alumni-E-Mail-Adresse
  • HAIlife, das Alumni-Magazin
  • HAInews, der Alumni-Newsletter
  • Veranstaltungen
  • u.v.m.

Werden Sie Teil des Heidelberger Netzwerkes: Melden Sie dafür kostenlos bei HAI an und profitieren Sie von verschiedenen Services.

Die Fragen (FAQ) wurden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Als Quelle einiger Informationen, welche fachspezifisch für das ISSW angepasst wurden, dient sowohl die Homepage des Akademischen Auslandsamtes als auch deren Broschüre „Informationen für Studierende der Universität Heidelberg zum ERASMUS-Programm“. Zudem wurden die Homepages der Partneruniversitäten zur Informationssuche hinzugezogen (Kristiansand, Leuven, Montpellier, Mugla, Murcia, Bilbao, Pécs & Warschau) und die Fachkoordinatoren der Partneruniversitäten befragt. Die Angaben sind ohne Garantie auf Vollständigkeit und ohne Gewähr .