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Theorie und Praxis des Sports Leistungsnachweise im Gerätturnen

GymPO I 2009 (StEx) · Bachelor 75% · Master

Modulteilprüfungen im Bereich sportartspezifische Theorie und Praxis einschließlich Profilbildung (gemäß GymPO, Anlage A Sport 3.1.).

I. Prüfungsanforderungen in der Grundsportart Gerätturnen

Der praktische Prüfungsteil besteht aus 4 Prüfungseinheiten. Geprüft werden Leistung und Demonstration an 4 der folgenden 6 Geräte:

Studenten: Boden, Schaukelringe, Sprung, Barren (Hochbarren), Reck (Hochreck), Trampolin
Studentinnen: Boden, Schaukelringe, Sprung, Balken, Stufenbarren, Trampolin

Die 4 Geräte wählt der Bewerber/die Bewerberin. Unter Berücksichtigung von vorgegebenen Elementgruppen der Grundsportart werden Kürverbindungen geturnt. Pro Gerät sind 2 Versuche gestattet, die bessere Leistung wird gewertet. Am Gerät Sprung werden zwei verschiedene Sprünge gezeigt. Der Mittelwert der beiden verschiedenen Sprünge ergibt die Endnote.

1.1 Boden
Gymnastische Verbindungen werden nach Maßgabe der Prüfer in der Bewertung berücksichtigt. Rollbewegungen, mind. eine Überschlagbewegung (vor- oder rückwärts) und mind. eine Überschlagbewegung seitwärts, Felgbewegung oder Rolle rückwärts durch den Handstand.

1.2 Schaukelringe
Aufschwungbewegung, Felgbewegung oder Schwingen im Kipp- und Sturzhang (Schwungverstärken), Überschlagbewegung, Drehungen um die Körperlängenachse.

1.3 Sprungtisch oder Sprungpferd
2 verschiedene Stützsprünge (davon eine Überschlagbewegung) am Pferd (Männer 1,30 m hoch/längs gestellt, Frauen 1,20 m hoch/quer gestellt) oder Sprungtisch (Männer mind. 1,30 m hoch, Frauen mind. 1,20 m hoch). Überschlagbewegungen können mit dem Minitrampolin, alle anderen Sprünge müssen mit dem Sprungbrett gesprungen werden. Je Sprung sind zwei Versuche zulässig. Der bessere Versuch wird gewertet.

1.4 Barren (Hochbarren)
Rollbewegung, aus den 2 Elementgruppen Stemmbewegungen (vor- und rückwärts) und Kippbewegungen (aus der Ruhelage und dem Schwung) müssen 3 Elemente geturnt werden (2 Stemm- und eine Kippbewegung oder umgekehrt), Abgang.

1.5 Schwebebalken
Angang, Sprungbewegungen, Drehungen um die Körperlängenachse (davon mind. 1 Drehung einbeinig), eine Rollbewegung oder Aufschwingen in den flüchtigen Handstand, Überschlagbewegung und 2 statische Elemente.

1.6 Reck (Hochreck)
Umschwungbewegung, Kippbewegung, Stemmbewegung und Felgbewegung oder Beinschwungbewegung oder Überschlagbewegung als Abgang. Anstelle der Stemmbewegung kann eine zweite Kippbewegung geturnt werden.

1.7 Stufenbarren
Aufschwungbewegung, Umschwungbewegung, Kippbewegung, Element zum Holmwechsel, Element am oberen Holm, Abgang mindestens Felgbewegung.

1.8 Trampolin
3 verschiedene Fußsprünge, 2 verschiedene Landungsarten, ausgewählt aus der Sitz-, Rücken- oder Bauchlandung, mindestens eine 1/1 Drehung um die Körperlängenachse und mindestens eine freie Überschlagbewegung.

II. Prüfungsanforderungen in der Profilbildung Gerätturnen (SPF)

Der praktische Prüfungsteil besteht aus 3 Prüfungseinheiten. An 3 der folgenden 5 Geräte müssen unter Berücksichtigung von vorgegebenen Profilfach-Elementgruppen Kürverbindungen geturnt werden. Die 3 Geräte wählt der Bewerber/die Bewerberin. Pro Gerät sind 2 Versuche gestattet, die bessere Leistung wird gewertet. Beim Sprung zählt der Mittelwert aus zwei Versuchen.

Studenten: Boden, Sprung, Barren (Hochbarren), Reck (Hochreck), Schaukelringe/Trampolin*
Studentinnen: Boden, Sprung, Balken, Stufenbarren, Schaukelringe/Trampolin*
* Nach Maßgabe der Prüfer

1.1 Boden
Die Bodenübung muss mindestens 3 Raumwege aufweisen. Gymnastische Verbindungen werden nach Maßgabe der Prüfer in der Bewertung berücksichtigt. Rollbewegungen, Überschlagbewegungen (vor-, rück- und seitwärts), Felgbewegung.

1.2 Sprungtisch oder Sprungpferd
Eine Überschlagbewegung am Pferd (Männer 1,35 m hoch/längs gestellt, Frauen 1,25 m hoch/quer gestellt) oder Sprungtisch (Männer 1,35 m hoch, Frauen 1,25 m hoch). Die Sprünge müssen mit dem Sprungbrett gesprungen werden.

1.3 Barren (Hochbarren)
Rollbewegung, Felgbewegung, Stemmbewegungen, Kippbewegungen. Aus beiden letztgenannten Elementgruppen müssen 3 Elemente geturnt werden, Beinschwungbewegung oder Überschlagbewegung als Abgang.

1.4 Schwebebalken
Angang, Sprungverbindung, Drehungen um die Körperlängenachse (davon mind. 1 Drehung einbeinig), eine Rollbewegung oder Aufschwingen in den flüchtigen Handstand, Überschlagbewegungen und 2 statische Elemente.

1.5 Reck (Hochreck)
Umschwungbewegung, Felgbewegung, Kippbewegung, Stemmbewegung, Beinschwungbewegung oder Überschlagbewegung als Abgang.

1.6 Stufenbarren
Aufschwungbewegung, Umschwungbewegungen, Kippbewegung, Element zum Holmwechsel, Elemente am oberen Holm, Abgang mindestens Felgbewegung.

1.7 Schaukelringe oder ruhig hängende Ringe
Aufschwungbewegung, Drehungen um die Körperlängenachse (Schaukelringe), Überschlagbewegung, 2 Elemente aus Felg-, Kipp- und Stemmbewegungen.

1.8 Trampolin
3 verschiedene Fußsprünge, 2 verschiedene Landungsarten, ausgewählt aus der Sitz-, Rücken- oder Bauchlandung, mindestens eine 1/1 Drehung um die Körperlängenachse, Überschlagbewegungen.

Bachelor-Studiengang – Grundfach

1. Leistungsnachweis Praxis

Neben einer Leistungs- und Demonstrationsprüfung an den Turngeräten wird eine Präsentation aus dem Bereich „Gruppenturnen/Partnerturnen mit Musik“ gefordert.

1.1 Leistungs- und Demonstrationsprüfungen
Bei der Leistungs- und Demonstrationsprüfung an den Geräten kann der Prüfling aus folgenden fünf Geräten drei Geräte auswählen:

Studentinnen: Reck (kopfhoch, Barrenholm) / Stufenbarren / Spannstufenbarren · Schaukelringe · Schwebebalken (120 cm) · Boden · Sprung (Sprungtisch 120 cm)
Studenten: Reck (kopfhoch / Hochreck) · Schaukelringe · Barren (Hochbarren) · Boden · Sprung (Sprungtisch 130 cm)

1.2 Verpflichtende Grundelemente und Strukturgruppen
Folgende Strukturgruppen und Grundelemente sind bei der Auswahl der Geräte für die Studierenden verpflichtend:

Studentinnen
Boden: ein Rondat; ein Rad; eine Überschlagbewegung vorwärts oder rückwärts (frei oder gestützt); eine Rolle rückwärts in den Handstand.
Schaukelringe: eine Aufschwungbewegung; ein Schleudern oder zweimaliges Beugehangschwingen; zwei Drehungen um die KLA; eine Überschlagbewegung.
Reck (kopfhoch, Barrenholm) / Stufenbarren / Spannstufenbarren: zwei Umschwungbewegungen; eine Kippbewegung; eine Aufschwungbewegung; Wahl des Abgangs aus Beinschwungbewegung, Felg-Unterschwung aus dem Stütz mit einer halben Drehung oder Überschlagbewegung.
Sprungtisch: eine Überschlagbewegung; eine Beinschwungbewegung. Die Überschlagbewegung kann mit dem Minitrampolin gesprungen werden. Beide Sprünge gehen in die Benotung ein.
Schwebebalken: eine Beinschwungbewegung; eine Sprungkombination (zwei Sprünge); zwei Drehungen beidbeinig; zwei Drehungen einbeinig; ein statisches Element; eine Überschlagbewegung.

Studenten
Boden: ein Rondat; ein Rad; eine Überschlagbewegung vorwärts oder rückwärts (frei oder gestützt); eine Rolle rückwärts in den Handstand.
Schaukelringe: eine Aufschwungbewegung; ein Schleudern oder zweimaliges Beugehangschwingen; zwei Drehungen um die KLA; eine Überschlagbewegung.
Sprungtisch: eine Überschlagbewegung; eine Beinschwungbewegung. Die Überschlagbewegung kann mit dem Minitrampolin gesprungen werden. Beide Sprünge gehen in die Benotung ein.
Barren (Hochbarren): eine Rollbewegung; zwei Stemmbewegungen; eine Kippbewegung; eine Beinschwungbewegung oder eine Überschlagbewegung.
Reck (kopfhoch) oder Hochreck: eine Aufschwungbewegung; zwei Umschwungbewegungen; eine Kippbewegung; Wahl des Abgangs aus Beinschwungbewegung, Felg-Unterschwung aus dem Stütz mit einer halben Drehung oder Überschlagbewegung.

1.3 Präsentationsprüfung
Der Prüfling präsentiert mit einer Gruppe oder einem Partner „Gruppenturnen / Partnerturnen mit Musik“ unter Einbeziehung von Turngeräten. Die Gruppe sollte aus 3 bis 10 Personen bestehen. Die Gerätekombination ist mit dem Leiter der Veranstaltung vor der Prüfung abzusprechen. Die Vorführdauer sollte 10 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation ist vor der Prüfung in schriftlicher Form dem Leiter der Veranstaltung abzugeben.

1.4 Bewertungskriterien

1.4.1 Leistungs- und Demonstrationsprüfung. Die Studierenden können mehr als 3 Prüfungsgeräte wählen. In diesem Fall wird jeweils die beste Note berücksichtigt. Alle Elemente innerhalb der vorgegebenen Strukturgruppen sind von gleicher Wertigkeit. Technisch einfache Elemente können bei optimaler Demonstration zur bestmöglichen Note führen. Höherwertige Schwierigkeiten sollten nur gewählt werden, wenn sie technisch sauber beherrscht werden. Wird eine Strukturgruppe oder ein Element ausgelassen oder ist die Richtigkeit nicht erkennbar, ist die Prüfungsleistung an diesem Gerät nicht ausreichend. Die Ausgleichbarkeit durch andere Prüfungsleistungen ist nicht möglich. Bewertet wird nach technischer Qualität der Demonstration, Übungsaufbau und Kombinationsleistung sowie Ausdruck und Körperhaltung. Die Leistungsprüfung ist erfolgreich, wenn alle vorgeschriebenen Elemente und Strukturgruppen an allen Geräten im Sinne der Richtigkeit erfüllt sind.

1.4.2 Präsentationsprüfung. Beurteilt werden: unterschiedliche Richtungen und Raumwege; verschiedene Gruppierungsformen; Formen, die das Kooperative beim Bewegen besonders herausstellen; Vielfältigkeit von Formen und Verbindungen; Originalität von Formen und Verbindungen; musikalische Abstimmung; Bewegungsqualität und -quantität der Gruppenmitglieder.

2. Leistungsnachweis Theorie

Der theoretische Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Klausur (60 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20 Minuten).

3. Ermittlung der Note

Die Praxisnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei gewählten Geräte und einer Präsentationsnote. Die Theorienote ergibt sich aus der Klausurnote oder der Note der mündlichen Prüfung. Bei der Berechnung der Gesamtnote zählt die Praxisnote zweifach und die Theorienote einfach.

4. Prüfer

Prüfer ist die Leiterin/der Leiter der Veranstaltung.

Bachelor-Studiengang – Schwerpunktfach

1. Leistungsnachweis Praxis

Neben einer Leistungs- und Demonstrationsprüfung an den Turngeräten wird eine Präsentation aus dem Bereich „Gruppenturnen/Partnerturnen mit Musik“ gefordert.

1.1 Leistungs- und Demonstrationsprüfungen
Bei der Leistungs- und Demonstrationsprüfung an den Geräten kann der Prüfling aus folgenden vier Geräten zwei Geräte auswählen:

Studentinnen: Spannstufenbarren · Schwebebalken (120 cm) · Sprung (Sprungtisch 120 cm) · Boden
Studenten: Reck (Hochreck) · Barren (Hochbarren) · Sprung (Sprungtisch 130 cm) · Boden

1.2 Verpflichtende Grundelemente und Strukturgruppen

Studentinnen
Boden: ein Rondat; ein Rad; eine Überschlagbewegung vorwärts und eine rückwärts (frei oder gestützt); zwei Rollbewegungen; eine Felgbewegung.
Spannstufenbarren: zwei Umschwungbewegungen; eine Kippbewegung; ein Schwung im Langhang am oberen Holm; eine Aufschwungbewegung; eine Felgbewegung oder eine Überschlagbewegung.
Sprungtisch (120 cm): eine Überschlagbewegung mit dem Sprungbrett.
Schwebebalken: eine Beinschwungbewegung; zwei Sprungkombinationen; zwei Drehungen beidbeinig; zwei Drehungen einbeinig; ein statisches Element; eine Überschlagbewegung.

Studenten
Boden: ein Rondat; ein Rad; zwei Rollbewegungen; eine Überschlagbewegung vorwärts und eine rückwärts (frei oder gestützt); eine Felgbewegung.
Sprungtisch: eine Überschlagbewegung mit dem Sprungbrett.
Barren (Hochbarren): eine Rollbewegung; zwei Stemmbewegungen; zwei Kippbewegungen; ein statisches Element; eine Beinschwungbewegung oder eine Überschlagbewegung.
Reck (Hochreck): eine Aufschwungbewegung; zwei Umschwungbewegungen; zwei Kippbewegungen; einen Langhangschwung mit ½ Drehung; eine Beinschwungbewegung oder eine Überschlagbewegung.

1.3 Präsentationsprüfung
Der Prüfling präsentiert mit einer Gruppe oder einem Partner „Gruppenturnen / Partnerturnen mit Musik“ unter Einbeziehung von Turngeräten. Die Gruppe sollte aus 3–10 Personen bestehen. Die Gerätekombination ist mit dem Leiter der Veranstaltung vor der Prüfung abzusprechen. Die Vorführdauer sollte 10 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation ist vor der Prüfung in schriftlicher Form dem Leiter der Veranstaltung abzugeben.

1.4 Bewertungskriterien

1.4.1 Leistungs- und Demonstrationsprüfung. Die Studierenden können mehr als zwei Prüfungsgeräte wählen. In diesem Fall wird jeweils die beste Note berücksichtigt. Alle Elemente innerhalb der vorgegebenen Strukturgruppen sind von gleicher Wertigkeit. Technisch einfache Elemente können bei optimaler Demonstration zur bestmöglichen Note führen. Höherwertige Schwierigkeiten sollten nur gewählt werden, wenn sie technisch sauber beherrscht werden. Wird eine Strukturgruppe oder ein Element ausgelassen oder ist die Richtigkeit nicht erkennbar, ist die Prüfungsleistung an diesem Gerät nicht ausreichend. Die Ausgleichbarkeit durch andere Prüfungsleistungen ist nicht möglich. Bewertet wird nach technischer Qualität der Demonstration, Übungsaufbau und Kombinationsleistung sowie Ausdruck und Körperhaltung. Die Leistungsprüfung ist erfolgreich, wenn alle vorgeschriebenen Elemente und Strukturgruppen an allen Geräten im Sinne der Richtigkeit erfüllt sind.

1.4.2 Präsentationsprüfung. Beurteilt werden: unterschiedliche Richtungen und Raumwege; verschiedene Gruppierungsformen; Formen, die das Kooperative beim Bewegen besonders herausstellen; Vielfältigkeit von Formen und Verbindungen; Originalität von Formen und Verbindungen; musikalische Abstimmung; Bewegungsquantität und -qualität der Gruppenmitglieder.

2. Leistungsnachweis Theorie

Der theoretische Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Klausur (60 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).

3. Ermittlung der Note

Die Praxisnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der zwei gewählten Geräte und einer Präsentationsnote. Die Theorienote ergibt sich aus der Klausurnote oder der Note der mündlichen Prüfung. Bei der Berechnung der Gesamtnote zählt die Praxisnote einfach und die Theorienote einfach.

4. Prüfer

Prüfer ist die Leiterin/der Leiter der Veranstaltung.

Master „Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter“

Praxismodul „Schwerpunkt Praxis der Sportarten – Gerätturnen SPF“

Die Leistungsnachweise im Praxismodul „Schwerpunkt Praxis der Sportarten – Gerätturnen“ sind identisch mit der „Modulteilprüfung im Bereich sportartspezifische Theorie und Praxis (GymPO, Anlage A); Prüfungsanforderungen in der Profilbildung des Sportartenbereichs A – Gerätturnen“.