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Auswahlverfahren Häufige Fragen
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Meine Trainerlizenz habe ich gerade erworben. Der Lizenzausweis des Fachverbandes liegt mir aber noch nicht vor. Wie weise ich den Lizenzerwerb nach? | Lassen Sie sich vom Fachverband ein Schreiben ausstellen, in dem die erfolgreiche Teilnahme am Prüfungslehrgang und das Bestehen der Abschlussprüfung bestätigt wird. Dieses kann anstelle des Lizenzdokuments anerkannt werden. |
Die Abschlussprüfung meiner Übungsleiterlizenz findet erst Anfang August, also nach dem Bewerbungsschluss (15. bzw. 31.7.) statt. Wird die Lizenz dennoch anerkannt? | Nein, es können nur abgeschlossene Lizenzausbildungen mit der vollen Punktzahl anerkannt werden. Legen Sie Ihrer Bewerbung aber Nachweise über die bereits im Rahmen der Lizenzausbildung absolvierten Lehrgangsteile (Grundlehrgang, Aufbaulehrgang) bei. Diese können u.U. Berücksichtigung finden. |
Ich habe beim Deutschen Turnfest 2013 als Volunteer geholfen. Bekomme ich dafür auch Punkte im Auswahlverfahren? | Im Auswahlverfahren findet auch die Tätigkeit als Volunteer im Rahmen des Internationalen Deutschen Turnfestes 2013 in der Metropolregion Rhein-Neckar Berücksichtigung. Reichen Sie die Bescheinigung über Ihre Tätigkeit zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein. |
Ich war im Alter von 12 Jahren badischer Meister im Bodenturnen. Danach habe ich mich verletzt, musste pausieren und konnte später dieses Niveau nicht mehr erreichen. Wird die damalige Meisterschaft als besonderer sportlicher Erfolg dennoch gewertet? | Leider nein. Es werden nur sportliche Leistungen in den letzten drei Jahren vor Bewerbungstermin bei der Bewertung berücksichtigt. |
Ich spiele in der Handball-Bundesliga und bin auch sonst sehr sportlich. Muss ich dann überhaupt am Auswahlverfahren und der Sporteingangsprüfung teilnehmen? | Selbstverständlich. Die Bundesligazugehörigkeit wird als besondere sportliche Leistung entsprechend gewertet. Aber Sie benötigen auch Punkte aus schulischen Leistungen, um einen Studienplatz zu erhalten. Die Sporteingangsprüfung müssen alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz im Fach Sport/Sportwissenschaft erfolgreich absolvieren. |
Ich studiere bereits Sportwissenschaft an einer anderen Universität und will nach Heidelberg wechseln. Muss ich dann auch alle Nachweise für das Auswahlverfahren vorlegen? | Wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium bereits sportpraktische Leistungen erbracht haben, die eine erfolgreiche Studiengestaltung in Heidelberg erwarten lassen, kann für Sie das Auswahlverfahren entfallen, da Sie sich als Studienortwechsler im höheren Fachsemester bewerben können. Zur Prüfung und Anerkennung Ihrer auswärtigen Leistungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor (!) der Bewerbungsfrist an die zuständigen Fachstudienberater am ISSW. Liegen bei Ihnen noch keine Leistungen im Fach Sportwissenschaft vor, so müssen Sie das Auswahlverfahren durchlaufen. |
Ich will mich in Heidelberg für das Master-Studium bewerben. Was findet hier für ein Auswahlverfahren statt? | Für die Master-Studiengänge gibt es gesonderte Auswahlverfahren, die in eigenen Zulassungsordnungen geregelt sind. Die (ggf. vorläufige) Studienabschlussnote des Bachelor-Studiums sowie weitere Qualifikationen sind hier relevant. Bewerberinnen und Bewerber für den M.Sc., die kein sportwissenschaftliches Bachelorstudium absolviert haben, müssen außerdem ihre Sportaffinität nachweisen. Dies erfolgt i.d.R. durch das erfolgreiche Bestehen der Sporteingangsprüfung. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das Erweiterungsfach Sport im Master of Education. |
Ich habe weder eine Trainerlizenz noch besondere eigene sportliche Erfolge vorzuweisen, trainiere aber seit vielen Jahren erfolgreich Jugendmannschaften in einem Verein. Soll ich mir dies vom Verein bestätigen lassen und mit den Bewerbungsunterlagen einreichen? | Nein. Bitte sehen Sie von der Vorlage solcher Bestätigungs- oder Empfehlungsschreiben ab. Trainer- oder Betreuungstätigkeiten ohne eine gültige Ausbildungslizenz werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Dies bedeutet nicht, dass Ihre Arbeit im Verein von uns nicht Wert geschätzt wird; sie kann nur im Auswahlverfahren nicht bewertet werden. |
Nach meiner Ausbildung als Physiotherapeutin möchte ich jetzt das Bachelor-Studium Sportwissenschaft anfangen. Wird meine Ausbildung auch im Auswahlverfahren berücksichtigt? | Ja. Bei Bewerbungen werden passende berufliche Ausbildungen in einschlägigen Einrichtungen (Sporttherapie, Rehazentrum etc.) berücksichtigt. Auch sportbezogene Praktika (mindestens vier Wochen, Vollzeit) werden bei den "Vorerfahrungen" im Auswahlverfahren anerkannt. |
In der Schule habe ich Sport als Neigungsfach belegt. Zählt das auch beim Auswahlverfahren? | Im Auswahlverfahren wird im Bereich der sonstigen Leistungen die Wahl des Faches Sport als Neigungsfach/Prüfungsfach berücksichtigt. |
Ich mache gerade ein Praktikum in einem Sportverein. Wird das im Auswahlverfahren anerkannt? | Ja, aber nur wenn der Umfang mindestens einem vierwöchigen Vollzeit-Praktikum entspricht. Auch Tätigkeiten in Sportvereinen und Sportverbänden im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Lassen Sie sich diese Tätigkeiten vom Verein/Verband schriftlich bestätigen (z.B. durch ein Zeugnis) und reichen Sie dies beim Bewerbungsverfahren mit ein. Auch eine Tätigkeit als Volunteer im Rahmen des Internationalen Deutschen Turnfestes 2013 in der Metropolregion Rhein-Neckar findet im Auswahlverfahren Berücksichtigung. |
Im letzten Urlaub habe ich einen Tauch- und einen Windsurfschein gemacht. Zählt dies als Lizenz? | Nein. Diese im Urlaub erworbenen "Lizenzen", die Sie meist nach nur wenigen Tagen von örtlichen Tauch- oder Surfschulen erhalten, sind mit den offiziellen Lizenzlehrgängen nicht zu vergleichen. |
Ich habe beim Tiroler Skilehrerverband in Österreich eine Lizenzausbildung absolviert. Wird diese im Auswahlverfahren anerkannt? | In der Regel finden ausländische Lizenzausbildungen dann eine Anerkennung, wenn sie gleiche Ausbildungsumfänge und -inhalte wie Lizenzen des deutschen Sportsystems haben. Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der ausländischen Lizenz beim zuständigen deutschen Fachverband bestätigen und fügen Sie diese Bestätigung Ihrer Bewerbung bei. |
Bei der Heidelberger Ballschule habe eine Übungsleiterausbildung belegt und auch schon Kurse geleitet. Wird dies im Auswahlverfahren berücksichtigt? | Die Übungsleiterausbildung bei der Ballschule fand bislang in einem zeitlich deutlich geringeren Umfang statt als Übungsleiterausbildungen in einem Fachverband. Daher können diese Ausbildungen - genau wie die Leitung von Ballschulkursen - im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Seit 2012 wird das Ausbildungssystem der Ballschule Heidelberg ausgebaut und umfangreicher gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss dieser neuen Übungsleiterausbildung wird berücksichtigt, zählt allerdings auch dann weniger als die C-Lizenz eines Fachverbandes. |
Ich habe als Gasthörer bereits Veranstaltungen am ISSW belegt. Habe ich damit einen Vorteil beim Auswahlverfahren? | Nein. Die Teilnahme an Veranstaltungen am ISSW findet keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren, bringt Ihnen also keinen Vorteil. Wenn Sie bereits aus einem anderen Studiengang oder Studienort Leistungen angerechnet haben möchten, dann wenden Sie sich an die Fachstudienberatung. |


